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Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl

Leistungsnummer: 99085003014001

Volltext

Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden

Bitte wenden Sie sich an die Bürgerbüros in den Rathäusern in Nienhagen und Wathlingen

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.