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Geschichte

Die Samtgemeinde Wathlingen wurde im Januar 1973 als Körperschaft des Öffentlichen Rechts gebildet. Sie besteht aus den Mitgliedsgemeinden Adelheidsdorf, Nienhagen und Wathlingen und umfasst eine Fläche von 68,52 km².

Die Jahre 1971 und 1972 waren im Landkreis Celle beherrscht durch die Diskussionen über die Neugliederung der Samtgemeinden. Der Diskussionsvorschlag und der Erlass des Niedersächsischen Ministeriums des Innern vom 22. 3. 1971 fanden in den einzelnen Gemeinden durchaus nicht nur Zustimmung. So beschäftigten sich in der Folgezeit die Gremien der jeweiligen Gemeinden sehr eingehend mit der Neugliederung. Die Gebietsreform wurde, um das nochmals zu verdeutlichen, beherrschendes Thema in unserem Raum und es war manche Nachtsitzung erforderlich, um letztlich zu Ergebnissen zu kommen.

In dem vorgelegten Diskussionsvorschlag zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Celle war der westliche Bereich der jetzigen Samtgemeinde Wathlingen, bestehend aus Adelheidsdorf, Großmoor sowie Teilen von Westercelle als problematischer Zuordnungsbereich dargestellt. Im weiteren Verlauf der Diskussionen kristallisierte sich dann aber heraus, dass dieser Bereich - nach der vorher nötigen Neubildung der Gemeinde Adelheidsdorf - zu einem Verwaltungsbereich mit den Gemeinden Nienhagen und Wathlingen zusammengefasst wurde.

Andere zwischenzeitliche Überlegungen, wonach die Gemeinde Nienhagen mit der Gemeinde Adelheidsdorf sowie Teilen von Westercelle, eine Einheitsgemeinde bilden und die Gemeinde Wathlingen sich mit den Gemeinden Eicklingen sowie Bröckel verbinden sollte, wurden dann ebenfalls nicht mehr verfolgt, zeigen aber doch, welch breiten Raum die Diskussionen, die letztlich dann zur Bildung dieser Samtgemeinde führten, eingenommen haben.

Ursprünglich war vorgesehen, die neue Verwaltungseinheit als Einheitsgemeinde zu etablieren. Der Rat der Gemeinde Wathlingen hatte die Zustimmung zur Bildung der Einheitsgemeinde auch schon erteilt. Dieser Beschluss wurde aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder revidiert, wobei die Sinneswandlung insbesondere durch die Interventionen des Landkreises zustande kam.

Mit diesem Beschluss des Rates der Gemeinde Wathlingen vom 10. 8. 1972 waren dann mehrheitlich die Weichen für die Bildung der Samtgemeinde gestellt. Dabei war vorgesehen, die Samtgemeinde ab dem 1. 1. 1973 zu bilden. Dieser Zeitpunkt war jedoch nicht einzuhalten, da wie bereits weiter oben zum Ausdruck gebracht, sich zunächst die Gemeinde Adelheidsdorf neu bilden musste und dieses aus terminlichen Gründen bis zum 1. 1. 1973 nicht mehr möglich war.

Die Bildung der neuen Gemeinde Adelheidsdorf fand am 8. 1. 1973 statt, wobei in dieser Sitzung der Interimsgemeinderat der Gemeinde Adelheidsdorf auch der Hauptsatzung der Samtgemeinde Wathlingen und dem Vertrag über die Bildung von Interimsorganen der Samtgemeinde zugestimmt hat.

Damit waren sämtliche Hindernisse ausgeräumt, so dass am 10. Januar 1973 der Vertrag über die Bildung von Interimsorganen der Samtgemeinde Wathlingen, Landkreis Celle, von den dafür zuständigen drei Mitgliedsgemeinden unterschrieben werden konnte. Gleichzeitig wurde die Hauptsatzung der Samtgemeinde Wathlingen am 10. Januar 1973 beschlossen, wobei sowohl der Vertrag über die Bildung von Interimsorganen als auch die entsprechende Hauptsatzung vom 10. Januar 1973 am 11. bzw. 12. Januar 1973 vom Landkreis Celle als Aufsichtsbehörde genehmigt wurden. Die Hauptsatzung der Samtgemeinde Wathlingen wurde danach im Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 2 vom 16. 1. 1973 veröffentlicht und damit war die Samtgemeinde ab dem 17. 1. 1973 offiziell gebildet.


Nach der ersten offiziellen Bevölkerungsstatistik nach Gründung der Samtgemeinde - Stand 30. 6. 1973 - lebten in

Adelheidsdorf 1.599
Nienhagen 3.596
Wathlingen 4.790


insgesamt also 9.958 Einwohner/-innen. Nach der amtlichen Bevölkerungsstatistik vom 30.06.2008 leben heute 15.089 Einwohner/innen in dem Gebiet der Samtgemeinde. Innerhalb eines Zeitraumes fast 30 Jahren bedeutet das einen Zuwachs von 5.131 Personen, für die insbesondere auf privater Ebene Wohnraum neu geschaffen werden musste. Dazu diente u.a. die Schaffung zahlreicher Baugebiete sowie die Ausweisung von weiteren Gewerbegebieten. 

Daneben mussten natürlich weitergehende Ansprüche an die Infrastruktur im öffentlichen Bereich erfüllt werden. Besonderer Wert wurde dabei gerade in den letzten Jahren auf den Bereich der Kinderbetreuung gelegt. So sind die Kapazitäten an Kindergartenplätzen durch Neubauten in Nienhagen und Wathlingen bzw. Erweiterungen in Adelheidsdorf enorm erhöht worden. Das gleiche gilt auch für den Bereich der Schulen, in denen durch die verschiedenen Baumaßnahmen zusätzliche Möglichkeiten für die Unterbringung weiterer Klassen geschaffen werden konnten. Für den Freizeitbereich konnten in allen drei Mitgliedsgemeinden Jugendtreffs geschaffen werden. Des weiteren wurden die Gemeinden Adelheidsdorf, Nienhagen und Wathlingen in das Verkehrskonzept des Großraumverkehrs Hannover (GVH) eingebunden. Dies erleichtert es vielen Menschen zwischen Wohnort und Arbeitsort zu pendeln.