Wir bitten alle Grundstückseigentümerinnen und - eigentümer, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee und Eis zu befreien. Gehwege sowie kombinierte Geh- und Radwege sind mindestens 1,00 Meter breit freizuhalten, damit ein sicheres Begehen möglich ist. Sind diese Wege schmaler als 1,00 Meter, müssen sie vollständig geräumt werden.
Ist kein Gehweg vorhanden, ist ein 1,00 Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn freizuhalten. Sofern auch kein Seitenraum vorhanden ist, erfolgt die Räumung am äußeren Rand der Fahrbahn.
Bei Glätte ist vorrangig mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen, so dass ein sicherer Weg für Fußgehende gewährleistet ist. Streusalz darf ebenfalls verwendet werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird in der Zwillingstraße aktuell ein Geh- und Radweg errichtet. Für die Durchführung der erforderlichen Baumaßnahmen muss die Straße für den regulären Verkehr vollständig gesperrt werden.
Die Vollsperrung ist für den Zeitraum vom 05.01.2026 bis zum 28.02.2026 vorgesehen.
Die Durchfahrt für die Anwohnenden zu ihren Grundstücken sowie der Busverkehr und die Anfahrt der Haltestellen der CeBus werden jedoch weiterhin ermöglicht.
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