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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung umfasst sämtliche Planungen zur städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Der Flächennutzungsplan (F-Plan) ist die erste Stufe der Bauleitplanung und stellt für das gesamte Gemeindegebiet die Nutzung der Flächen, z. B. Wohngebiete, Gewerbegebiete, land- und forstwirtschaftliche Flächen etc. entsprechend der gegenwärtigen und voraussehbaren Nutzung dar. Der Bebauungsplan (B-Plan) ist die zweite Stufe der Bauleitplanung. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und setzt als so genannter verbindlicher Bauleitplan die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung einzelner Gebiete fest. So lässt sich aus den Bebauungsplänen ablesen, welche Art der Nutzung, welche Anzahl von Geschossen und welche Dichte der Bebauung für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind. Dabei kann der Detaillierungsgrad der Festsetzungen im Bebauungsplan grob oder auch sehr konkret sein, je nach den städtischen Planungszielen und den städtebaulichen Problemen, die zu lösen sind.

Ebenso wie den Flächennutzungsplan stellt die Gemeinde auch den Bebauungsplan in eigener Verantwortung auf. Sie werden vom Rat der Gemeinde als Satzungen beschlossen.

Planungsträger ist also grundsätzlich die Gemeinde unabhängig davon, ob die eigene Verwaltung, ein beauftragtes Planungsbüro oder ein privater Vorhabenträger den Plan erarbeitet. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, ob und wann sie die Aufstellung eines Bebauungsplans für notwendig hält. Die Festsetzungen im Plan sind für den jeweiligen Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Ein Bebauungsplan ist u. a. die Grundlage für das Erteilen von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.

24.02.2024