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Barrierefreiheit

(23.06.2025 Stand der Erklärung)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für
https://www.wathlingen.de.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 Version 3.2.1  größtenteils vereinbar. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Der Webauftritt der Samtgemeinde Wathlingen wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert.


Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:

• eine adaptive Schriftvergrößerung,

• eine freie Anpassung der Farbkontraste,

• eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,

• ein Blaufilter,

• ein Nachtmodus,

• eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,

• eine Kompensation von Farbschwächen sowie

• weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com.

Außerdem nutzen wir die SUMM AI KI-Technologie für eine barrierefreie und inklusive Kommunikation durch Leichte Sprache. Allerdings sind noch nicht alle Seiteninhalte in Leichte Sprache übersetzt.

Die Deutsche Gebärdensprache steht auf unserer Homepage derzeit noch nicht zur Verfügung.


Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (insbesondere .pdf, .doc/docx, etc.) sowie Tabellen sind nur teilweise barrierefrei.

Begründung:

Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die zum Teil bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format leider nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden schrittweise angepasst.

  • Nicht durchgängig alle Bilder und Grafikfunktionen haben eindeutige Alternativtexte.
  • Es stehen weder Untertitel noch Audiodeskription oder Medienalternativen für Videoinhalte noch Alternativen für reine Audioinhalte zur Verfügung.

Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben:

Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie  entweder über das an diese Erklärung angefügte Hinweisformular melden oder direkt an Herrn Toulouse.

Patrick Toulouse

Samtgemeinde Wathlingen
Amt für Steuerung und Personal

Am Schmiedeberg 1
29339 Wathlingen


Schlichtungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannten Kontaktmöglichkeiten können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

◦Telefon: 0511/120-4010

◦E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Ihr Hinweis auf eine Barriere oder einen Fehler in diesem Internetauftritt

Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit das Formular abgesendet werden kann.