Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Leistungsnummer: 99093003001000
Volltext
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde , der Samtgemeinde und der Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Frist
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Baumschutzsatzung