Gleichstellung
Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Deutschland eine vom Gesetzgeber bestimmte Person, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzt.
Die Gleichstellungsbeauftragte in der Samtgemeinde Wathlingen wird durch den Samtgemeinderat per Beschluss als „ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Wathlingen“ bestellt. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet weisungsfrei und ist der Samtgemeindebürgermeisterin unterstellt.
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern beizutragen. Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben. Zur Verwirklichung der genannten Zielsetzung, insbesondere zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, kann sie Vorhaben und Maßnahmen anregen, die die Arbeitsbedingungen sowie die Entwicklung einer frauen- und geschlechtergerechten Infrastruktur innerhalb der Verwaltung, personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Samtgemeinde oder Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen.
Bei Konflikten und Diskriminierungen im Zusammenhang mit der Gleichberechtigung von Frauen und Männern steht die Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Wathlingen unterstützend zur Seite.
Wir werden zeitnah die Funktion der ehrenamtlichen Gleichbestellungsbeauftragten der Samtgemeinde Wathlingen wieder besetzen.
Sollten Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, senden Sie mir gerne Ihre Interessenbekundung per Mail an Samtgemeindebuegermeisterin@wathlingen.de
Herzlichen Dank
Ihre
Claudia Sommer
Samtgemeindebürgermeisterin