Bauleitplanung
Ebenso wie den Flächennutzungsplan stellt die Gemeinde auch den Bebauungsplan in eigener Verantwortung auf. Sie werden vom Rat der Gemeinde als Satzungen beschlossen.
Planungsträger ist also grundsätzlich die Gemeinde unabhängig davon, ob die eigene Verwaltung, ein beauftragtes Planungsbüro oder ein privater Vorhabenträger den Plan erarbeitet. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, ob und wann sie die Aufstellung eines Bebauungsplans für notwendig hält. Die Festsetzungen im Plan sind für den jeweiligen Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Ein Bebauungsplan ist u. a. die Grundlage für das Erteilen von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.