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Datum: 23.02.2024

Strauch- und Heckenschnitt

Bald ist er da und munteres Vogelgezwitscher kündigt ihn bereits an - den lang ersehnten Frühling. 

Wenn auch jede Jahreszeit ihre Reize hat, so genießt man trotzdem die ersten warmen Tage ganz besonders und möchte möglichst viel Zeit im Freien verbringen. Draußen tut sich jetzt jede Menge, was auch für den Naturunerfahrenen kaum zu übersehen ist.

Die ersten Zugvögel sind schon wieder da. Ende Februar, Anfang März beginnt bei vielen Tieren die Brutpflege.

Um den vielen Tier- und Vogelarten Schutz während der Brutzeit zu gewähren dürfen gemäß Niedersächsischem Naturgesetz in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September Hecken und Gebüsche in der freien Landschaft nicht zurückgeschnitten oder gerodet werden. Bäume mit Bruthöhlen sind bereits ab dem 01. Februar geschützt.

Auch an die Gartenbesitzenden sei der Hinweis gerichtet, ab Anfang März möglichst auf den Heckenschnitt zu verzichten. Wenn der Schutz der Zweige fehlt, geben Igel und speziell Vögel ihre Nester auf. Diese Tiere sind aber natürliche Schädlingsbekämpfer und vernichten das Ungeziefer im Garten, so dass auf chemische Mittel größtenteils verzichtet werden kann. 

Andererseits können Hecken, Sträucher und Bäume, die von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen oder hineinwachsen für Passanten, aber auch für Fahrzeuge eine Verkehrsbehinderung darstellen.

Viele Gehwege werden durch besonders üppig wachsende Hecken eingeengt und können sogar nicht oder nur eingeschränkt benutzt werden. Das ist besonders an den Stellen gefährlich, an denen Fußgänger – insbesondere ältere Menschen und Kinder – dadurch gezwungen werden, auf die (befahrene) Straße auszuweichen. Ein weiteres Problem: die Einstrahlung der Straßenlaternen auf Gehwege und Straßen wird durch wucherndes Grün reduziert.

Bitte überprüfen Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Ihr Grundstück auf diese Vorgaben und schneiden Sie gegebenenfalls Ihre Hecken und Bäume vor dem 1. März zurück – denn hier geht es auch um die Sicherheit im Straßenverkehr.

Vielen Dank für Ihr Verständnis