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Datum: 26.01.2024

Interkommunale Wärmeplanung

Die Kommunale Wärmeplanung ist derzeit in aller Munde. 

Ende des vergangenen Jahres hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz die Grundlagen für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung, welches zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, beschlossen.

Bei der kommunalen Wärmeplanung soll die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt werden, um so die Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Kommune bei der Planung und Umsetzung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen auf der Basis erneuerbarer Energien zu unterstützen. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze sieht auf Bundesebene vor, die Länder zu verpflichten, dass eine Wärmeplanung für Kommunen ab einer Einwohnerzahl von 10.000 grundsätzlich bis zum 30. Juni 2028 zur Kommunalen Wärmeplanung sichergestellt wird. Das Land Niedersachsen hat sich mit dem ab 01.01.2024 geltenden Niedersächsischen Klimagesetz nun dafür ausgesprochen, dass jede Gemeinde, die nicht Mitglied einer Samtgemeinde ist, sowie jede Samtgemeinde verpflichtet ist, bereits bis zum 31. Dezember 2026 einen solchen Wärmeplan zu erstellen.

Der Landkreis Celle hat sich auf die Fahne geschrieben, eine systematisch durchgeführte, integrierte und flächendeckende Wärmeplanung zu erstellen, um somit für jede Landkreiskommune eine auf sie zugeschnittene, gemeindespezifische Planung zu erhalten. Darüber hinaus sollen aber auch übergreifende Maßnahmen erarbeitet werden, um Synergieeffekte nutzen zu können.

Vom Bund wurden Fördermittel für die Planerstellung fachkundiger externer Dienstleister zur Verfügung gestellt. Die Förderanträge müssen von den Kommunen eingereicht werden.

Der Landkreis selbst ist von der Bundesförderung ausgenommen und koordiniert und unterstützt daher die Kommunen bei der Erstellung einer Interkommunalen Wärmeplanung, bei der Beantragung von Fördermitteln sowie bei der Projektdurchführung. Die bis Ende des Jahres 2023 noch nicht zur Wärmeplanung verpflichteten Kommunen haben bei der Einreichung eines Förderantrags bis Ende 2023 eine 90%ige Förderung in Aussicht gestellt bekommen.

Der Rat der Samtgemeinde Wathlingen hat sich daher in seiner Sitzung am 27. September 2023 einstimmig dafür ausgesprochen, sich an diesem kreisweiten Projekt einer Interkommunalen Wärmeplanung zu beteiligen und die für die Einreichung des Förderantrages erforderlichen Mittel von bis zu 15.000,00 € als 10%igen Eigenanteil außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Im Landkreis Celle erfolgt die Wärmeversorgung bisher noch fast zu 100% durch fossile Brennstoffe. Ziel ist es jedoch, bis 2030 50% der Wärme aus erneuerbaren Energien zu erzeugen.