Inhalt

Rat Nhg 14.12.2021

Am Dienstag, den 14.12.2021, 18:00 Uhr, findet die Sitzung des Rates der Gemeinde Nienhagen statt.

Sitzungsort: im Hagensaal Nienhagen, Dorfstraße 41, Nienhagen

Tagesordnung:

1.

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung

2.

Mitteilungen und Berichte

3.

Einwohnerfragestunde

4.

Antrag der CDU-Fraktion Nienhagen auf Schaffung alternativen Wohnraums

5.

Antrag der CDU-Fraktion auf Entwicklung eines Aktionsplanes Inklusion 2025

6.

Antrag der CDU-Fraktion auf Benennung eines/einer Inklusionsbeauftragten

7.

Abschluss eines Überlassungsvertrages mit der Firma GOES /Sportplatz Nienhagen zur Aufstellung und Betrieb eines Fitness-Containers

7.1.

Abschluss eines Überlassungsvertrages mit der Firma GOES /Sportplatz Nienhagen zur Aufstellung und Betrieb eines Fitness-Containers

8.

Vertretung des Allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters der Gemeinde Nienhagen im Verhinderungsfall durch Amtsleiter Kay Peters

9.

Digitales Info-Board im Rathaus Nienhagen

10.

Präsentationstechnik im DGH-Nienhorst

11.

Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Gemeinde Nienhagen für das Haushaltsjahr 2018 und die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG

12.

Haushaltssatzung nebst -plan der Gemeinde Nienhagen für das Haushaltsjahr 2022

13.

Instandsetzung der 110-kV-Bahnstromleitung
hier: Freileitung durch die Gemeinden Adelheidsdorf und Nienhagen

14.

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "In den Äckern"
hier: Auswertung der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

15.

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "In den Äckern"
hier: Satzungsbeschluss

16.

Antrag auf Erwerb einer Teilfläche
hietr: Grünfläche im Bürgerpark

17.

Ehrung von Ratsmitgliedern sowie Verabschiedung/Ehrung ausgeschiedener Ratsmitglieder

18.

Anfragen der Ratsmitglieder

19.

Einwohnerfragestunde

Aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen und den damit verbundenen Abstandsregelungen wird nur eine begrenzte Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern möglich sein. Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze sind nach dem „Windhundprinzip“ zu belegen. Nach Erreichen der Kapazitätsgrenze werden keine Besucher mehr eingelassen. Ferner gilt für die Teilnahme an der Sitzung die 3G-Nachweispflicht. Ein entsprechender Nachweis ist daher mit sich zu führen, der auch beim Betreten des Gebäudes kontrolliert wird. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Jörg Makel
Bürgermeister