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Datum: 11.01.2024

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Adelheidsdorf

Widmung des Parkplatzes "Hannoversche Straße 60" am Friedhof Adelheidsdorf

Durch Beschluss des Rates der Gemeinde Adelheidsdorf vom 16.11.2023 wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der z. Zt. geltenden Fassung der nachfolgend aufgeführte Parkplatz in Adelheidsdorf mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Der Parkplatz auf einer Teilfläche des Grundstückes „Hannoversche Straße 60“ (Friedhof Adelheidsdorf) bestehend aus dem Flurstück 144/2 der Flur 1, wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Der Parkplatz befindet sich im Eigentum der Gemeinde Adelheisdorf. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Adelheidsdorf.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Widmungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Postfach 29 41, 21319 Lüneburg (Besuchsadresse: Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg) zu erheben.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist die Klage mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen und an die E-Mail-Adresse gbk.vglg@justiz.niedersachsen.de zu richten.

Bitte beachten Sie hierbei die besonderen technischen Rahmenbedingungen, die auf den Internetseiten des Verwaltungsgerichts Lüneburg (www.verwaltungsgerichtlueneburg.niedersachsen.de) zum elektronischen Rechtsverkehr aufgeführt sind.

gez. Heike Behrens

Bürgermeisterin