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Datum: 05.04.2024

Es ist wieder soweit, Frühlingszeit, Beginn der Leinenpflicht

Und eh man sich versieht ist es wieder soweit. 

Der Frühling ist zurück. Die Natur erwacht und bringt neues Leben hervor. Nicht nur die Flora beginnt zu wachsen, auch in der Fauna beginnt neues Leben.

Die Brut- und Setzzeit hat begonnen. Eine mitunter anstrengende Zeit für die Hundebesitzer hat begonnen.

Vom 01.04. bis zum 15.07. gilt die „generelle Leinenpflicht“ in der „freien Landschaft“.

„Die „freie Landschaft“ umfasst Waldflächen, Gewässer und freie unbebaute Flächen, auch wenn sie innerhalb von bebauten Ortsteilen liegen. Wege durch Felder und Wiesen gehören ebenso dazu. Auch beim Baden sind Hunde anzuleinen. Nachzulesen ist dies in Paragraph 33 der niedersächsischen Wald- und Landschaftsordnung (NWaldLG). In Naturschutzgebieten sind die geliebten Vierbeiner das ganze Jahr über an der Leine zu führen.

Private Gärten, Gebäude und Hofflächen sind von der generellen Leinenpflicht   befreit.

Zum Schutz und aus Rücksicht auf die wildlebenden Tiere möchte ich Sie darum bitten, ihren Hund in diesem Zeitraum an der Leine zu führen.

Dafür bedanke ich mich herzlich bei Ihnen und wünsche Ihnen und Ihren Hunden trotz der Leinenpflicht tolle Spaziergänge und eine schöne Zeit in der Natur.