Inhalt

Hilfe für Asylbewerberinnen und -bewerber

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland und deshalb auch keine Ansprüche auf Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (auch bekannt unter "Bürgergeld") haben.