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In Aufstellung

26. Änderung des Flächennutzungsplanes

Mit dem Tage der Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Celle am 25.03.2025

wurde die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.

Der Landkreis Celle hat mit Verfügung vom 17.02.2025 Az.: 622-00518/24 die vom Samtgemeinderat am 11.12.2024 beschlossene 26. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt


24. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Wathlingen hat am 5. Juli 2023 die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 des Bauchgesetzbuches (BauGB) vom 18. März 2020 (BGBl. l S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung bekannt gemacht.


21. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Wathlingen hat am 20.06.2018 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 des Bauchgesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. l S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung bekannt gemacht.