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Feststellung der Wertermittlungsergebnisse in dem Flurbereinigungsverfahren Celle-Süd, Landkreis Celle

Öffentliche Bekanntmachung der Samtgemeinde Wathlingen für das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg; Geschäftsstelle Verden, Az.: 2122-005.5 - Feststellung

Das Flurbereinigungsverfahren ist am 22.05.2002 als Unternehmensverfahren zur Bereitstellung des erforderlichen Grund und Bodens für die Herstellung der B 3 (OU Celle) eingeleitet und mit verschiedenen Änderungen des Flurbereinigungsgebietes erweitert worden. Die Wertermittlungs-ergebnisse für die betroffenen Grundstücke sind am 18.07.2012 festgestellt worden.

Mit den Änderungsbeschlüssen vom 22.08.2013, 29.01.2016 und 18.05.2020 sind Flächen nachträglich zum Verfahren zugezogen bzw. vom Verfahren ausgeschlossen worden. Die Wertermittlung für alle Flächen, die mit diesen Änderungsbeschlüssen zum Verfahren zugezogen worden sind, ist die Wertermittlung gemäß §§ 27 bis 32 und § 85 Nr. 4 des Flurbereinigungsgesetzes durchgeführt worden.

Die auf Karten dargestellten Ergebnisse der Wertermittlung sowie der Wertermittlungsrahmen haben zur Einsichtnahme und Erläuterung für die Beteiligten am 04. und 05.03.2026 ausgelegen. Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Wertermittlungsergebnisse fand am 05.03.2036 statt. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden für die nachträglich zum Verfahren zugezogenen Flurstücke in dem Unternehmensflurbereinigungsverfahren Celle-Süd hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.d.F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) festgestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg oder beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg -Geschäftsstelle Verden-, Eitzer Str. 34, 27283 Verden, erhoben werden.

Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tage nach Bekanntmachung.

Hinweis

Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz werden diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter: https://www.arl-lg.niedersachsen.de/bekanntmachungen-verden eingestellt.

(Schüller)                          L.S.

01.04.2026