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Datum: 24.04.2026

Zwillingsstraße bleibt einspurig -
Entscheidung nicht wegen Tempo 70

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur Zwillingsstraße stellt die Samtgemeinde Wathlingen klar: Die bestehende Einspurigkeit der Straße steht nicht im Zusammenhang mit der dort geltenden Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h.

Maßgeblich für die Entscheidung waren vielmehr die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die vorhandene Straßenbreite, der Baumbestand, die Grundstückssituation sowie die Abwägung zwischen Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Naturschutz.

Mit dem geplanten Rad- und Gehweg wird nun ein wichtiger Schritt getan, um insbesondere Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende deutlich sicherer zu führen und die Infrastruktur in diesem Bereich nachhaltig zu verbessern.

Samtgemeindebürgermeisterin Claudia Sommer betont: „ Unser Ziel war und ist eine praktikable, sichere und zugleich verantwortungsvolle Lösung für alle Verkehrsteilnehmer. Die Frage der Einspurigkeit hatte bauliche und planerische Gründe – nicht die Geschwindigkeit. Gleichzeitig investieren wir hier gezielt in eine moderne und sichere Infrastruktur.“

Die Samtgemeinde freut sich, dass mit dem Beschluss nun eine lang erwartete Verbesserung für diesen Bereich umgesetzt werden kann.