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Datum: 27.03.2026

Leinenpflicht für Hunde während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit

In der Zeit vom 01. April bis zum 15. Juli gilt in Niedersachsen gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die sogenannte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Für diesen Zeitraum besteht eine Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft sowie in Waldgebieten.

Die Samtgemeinde Wathlingen bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter ausdrücklich, diese Regelung einzuhalten.

Hintergrund dieser Vorschrift ist der Schutz unserer heimischen Tierwelt. In diesen Monaten bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt und sind in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Rehkitze und Junghasen liegen oft gut getarnt, aber schutzlos in Wiesen und Feldern. Auch viele Vogelarten wie Kiebitze, Lerchen, Ammern, Rebhühner und Enten brüten am Boden und sind auf ungestörte Lebensräume angewiesen.

Bereits kurze Störungen können schwerwiegende Folgen haben: Werden Jungtiere von Hunden aufgescheucht oder auch nur berührt, kann dies dazu führen, dass sie von ihren Elterntieren nicht mehr angenommen werden. Ebenso kann das Verlassen eines Nestes dazu führen, dass Eier auskühlen oder zur leichten Beute für andere Tiere werden. Diese Vorgänge bleiben für Hundehalterinnen und Hundehalter häufig unbemerkt, da sie sich im dichten Gras oder Unterholz abspielen.

Uns ist bewusst, dass Hunde für viele Menschen ein wichtiger Teil der Familie und zu treuen Begleitern geworden sind. Gerade deshalb setzen wir auf Ihr Verantwortungsbewusstsein.

Samtgemeinde Wathlingen - Ordnungsamt