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Datum: 10.04.2026

Aus dem Klärwerk wird berichtet:
Feuchttücher gehören nicht in die Toilette!

Massive Probleme gibt es, wenn bestimmte Stoffe in den Kanal eingeleitet werden, die im Kanal nichts zu suchen haben. Neben Problemen bei der Abwasserreinigung (vor allem hervorgerufen durch chemische Stoffe) kommt es auch häufig zu mechanischen Problemen.

In die Toilette gehört grundsätzlich nur Abwasser!

In jüngster Zeit bereiten den Entsorgern in Deutschland, so auch dem Abwasserbetrieb der Samtgemeinde Wathlingen, gewisse Hygiene-Artikel massive Probleme.

Diese Artikel bilden aufgrund ihrer Faserstruktur in den Pumpen von Hebeanlagen und Pumpwerken lange Faserzöpfe, die zur Verstopfung der Pumpen führen. Vor allem im Ortsteil Kolonie, welcher vollständig über eine Abwasserpumpstation zum Klärwerk in Wathlingen entwässert wird, kommt es in jüngster Zeit häufig wegen Feuchttüchern zu Verstopfungen der Pumpen. Teilweise müssen Mitarbeitende des Abwasserbetriebes mehrmals in der Woche die Pumpen zerlegen, um die Faserzöpfe vom Pumpenlaufrad zu entfernen.

Leider werben die Hersteller oft damit, dass diese Feuchttücher auch für die Toilette geeignet sind, allerdings lösen diese sich nur kurzzeitig auf und setzen sich in der Pumpstation wieder zusammen.

Deshalb ein Appell des Abwasserbetriebes an die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Wathlingen:Bitte entsorgen Sie über den Kanal keine Artikel und Gegenstände, welche nicht in den Kanal oder Toilette gehören!

Stoffe, die nicht in den Kanal gehören sind:

(Liste nicht abschließend)

  • Speisereste und Küchenabfälle (kann zur Rattenvermehrung im Kanal führen),
  • Hygieneartikel wie Feuchttücher, Frauenbinden, Tampons, Windeln, Wattestäbchen, Verpackungsmaterial usw. (Verstopfung von Pumpen),
  • Utensilien aus der Haushaltspflege und Gebäudereinigung wie Putzlappen (Verstopfung),
  • Reste von Medikamenten (Probleme bei der Abwasserreinigung),
  • Reste von Waschmitteln und Reinigungsmitteln,
  • Öle und Fette (Frittieröl, Speiseöl, Bratenfette),
  • Gifte, Chemikalien (Lösungsmittel, Säuren und Laugen, Unkraut-, Insekten- und Schädlingsbekämpfungsmittel),
  • Reste von Beizen, Lacken, Farben, Holzschutzmittel, Fotochemikalien, Rostschutzmittel, Kühl- und Schmierstoffe,
  • Schadstoffhaltige Produkte (z. B. Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom, Generell alle Schwermetalle),
  • Altöle, Benzin, Diesel, Petrolium, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel,
  • Zementschlämme, Mörtelreste, Bauschutt, Zement.

Neben vorgenannten Stoffen gibt es noch weitere Stoffe, die nicht in den Kanal gehören. Oft ist dies auf den Verpackungen angegeben.

Eine weitere Bitte: Es gibt Hygieneartikel die mit Perleffekt werben. Allerdings beinhalten diese Produkte ganz oft das umstrittene Mikroplastik! Diese Stoffe, sowie gelöste Stoffe, wie z.B. Medikamente, können die Kläranlagen nur teilweise oder gar nicht entfernen und so gelangen sie leider wieder in das öffentliche Gewässer.

Stoffe, die nicht in den Kanal gehören, beeinträchtigen die Funktion der Abwasserbeseitigung bzw. -reinigung und können zu Betriebsstörungen führen. Dadurch entstehen erhebliche Mehrkosten, die letztendlich der Bürger über die Abwassergebühr bezahlt.