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Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung in der Samtgemeinde Wathlingen

Die Samtgemeinde Wathlingen hat sich auf den Weg gemacht einen Kommunalen Wärmeplan zu erstellen, und zwar im sogenannten Konvoi, d.h. zusammen mit allen Kommunen im Landkreis Celle (ausgenommen Stadt Celle), und in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Celle.

Die Wärmeplanung bietet der Samtgemeinde Wathlingen die Möglichkeit, eine umfassende Strategie für die Transformation der Wärmeversorgung zu entwickeln. Ziel ist es, eine treibhausgasneutrale und zukunftsfähige Wärmeversorgung zu schaffen und die Wärmewende aktiv zu gestalten. Durch die Erstellung eines Wärmeplans werden wichtige Informationen transparent und für alle zugänglich gemacht, um die Zukunft der Wärmeversorgung klar und verständlich darzustellen. Für die Erstellung des Wärmeplans wurden die target GmbH aus Hameln sowie die Celle Uelzen Netz GmbH beauftragt.

Der Wärmeplan dient als strategisches Planungsinstrument und ist nicht als verbindliche Vorgabe für einzelne Haushalte zu verstehen. Vielmehr bildet der Wärmeplan die aktuelle und künftige Wärmeversorgungsstruktur ab. Der Wärmeplan bietet somit eine langfristige Orientierung und definiert konkrete Handlungsschritte hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung.

Weiterführende Informationen zur interkommunalen Wärmeplanung im Landkreis Celle finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.waermeplan-lkcelle.de

 

Erfolgreicher Abschluss der kommunalen Wärmeplanung

Die Samtgemeinde Wathlingen hat die Erstellung ihrer kommunalen Wärmeplanung erfolgreich abgeschlossen und verfügt nun über ein fundiertes strategisches Instrument zur langfristigen Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energieträger. Im Rahmen des Projekts wurden der aktuelle Gebäudebestand sowie die Energieverbräuche im Gemeindegebiet präzise erfasst und lokale Potenziale für klimafreundliche Energiequellen, wie insbesondere Solarenergie, Geothermie und Abwärme, detailliert analysiert. Ein wichtiger Pfeiler war dabei die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die durch öffentliche Veranstaltungen, eine Online-Ideenkarte und Umfragen wertvolle Impulse für die Planung geliefert haben.

Mit dem vorliegenden Wärmeplan beginnt nun die Phase der schrittweisen Umsetzung.

Zu den nächsten Schritten gehören unter anderem vertiefende Machbarkeitsuntersuchungen für potenzielle Wärmenetze sowie die Initiierung von Beratungsangeboten zur Gebäudesanierung und zum Heizungstausch. Die Wärmeplanung dient somit als wichtige Orientierungshilfe und schafft Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer, um die Wärmewende in der Samtgemeinde gemeinsam bis zum Zieljahr 2040 zu realisieren.

Die für die Erstellung notwendigen Daten wurden gemäß § 10 WPG und § 21 NKlimaG erhoben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Datenschutzhinweisblatt nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei der Erhebung personenbezogenen Daten im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung.


Förderung

Die Samtgemeinde Wathlingen erhält eine Zuwendung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative 90 % der Kosten deckt.

Titel: KSI: Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Samtgemeinde Wathlingen im Landkreis Celle
Förderkennzeichen: 67K28090
Bewilligungszeitraum: 01.05.2024 - 30.04.2025.

„Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“ 

Weitere Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie unter: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

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