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Datum: 21.10.2026

Neue Wahlperiode, neue Entscheidungen: Die Räte konstituieren sich.

Was passiert eigentlich in einer konstituierenden Ratssitzung? Wer wird Bürgermeisterin oder Bürgermeister in unseren Mitgliedsgemeinden? Und wie werden die politischen Aufgaben für die nächsten fünf Jahre verteilt? In der ersten Novemberwoche werden in Adelheidsdorf, Nienhagen, Wathlingen und der Samtgemeinde wichtige Weichen gestellt.

Nach den Kommunalwahlen vom 13. September 2026 beginnt am 1. November die neue fünfjährige Wahlperiode. In der Samtgemeinde Wathlingen und ihren drei Mitgliedsgemeinden Adelheidsdorf, Nienhagen und Wathlingen stehen damit wichtige personelle und organisatorische Entscheidungen an.

Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, haben mit ihren Stimmen darüber entschieden, wer Sie künftig in den Räten vertreten wird. Nun geht es darum, wie sich diese neu gewählten Gremien zusammensetzen, wer welche Aufgaben übernimmt und wie die kommunalpolitische Arbeit organisiert wird. Dazu finden in der ersten Novemberwoche die sogenannten konstituierenden Sitzungen statt.

Vier Sitzungen in vier Tagen.

Den Auftakt macht am Montag, 2. November 2026, die Gemeinde Wathlingen um 18.30 Uhr im 4 GPark. Am Dienstag, 3. November um 19.00 Uhr, folgt die Gemeinde Nienhagen im Ratssaal in Nienhagen, auch dort, am Mittwoch, 4. November um 19.00 Uhr, kommt der neue Samtgemeinderat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Den Abschluss bildet am Donnerstag, 5. November, die Gemeinde Adelheidsdorf um 19.00 Uhr im DGH Großmoor.

Diese Sitzungen sind von besonderer Bedeutung. Denn hier werden nicht nur wichtige politische Funktionen besetzt, sondern auch die organisatorischen Grundlagen für die Arbeit der kommenden fünf Jahre geschaffen.

Was passiert bei einer konstituierenden Sitzung?

Zu Beginn werden die neu gewählten Ratsmitglieder förmlich verpflichtet und auf ihre gesetzlichen Pflichten hingewiesen. Dazu gehören unter anderem Verschwiegenheit, die Beachtung möglicher Interessenkonflikte und die Verantwortung, ihre Aufgaben zum Wohl der Allgemeinheit wahrzunehmen.

Anschließend stehen zahlreiche organisatorische und personelle Entscheidungen auf der Tagesordnung:

In den drei Mitgliedsgemeinden werden die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister gewählt. Außerdem werden die stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bestimmt, Entscheidungen über die Bildung und Besetzung der Verwaltungsausschüsse getroffen und die verschiedenen Fachausschüsse eingerichtet. Dabei wird auch festgelegt, wie viele Mitglieder in den jeweiligen Ausschüssen mitarbeiten, wie sich die Sitze auf die Fraktionen und Gruppen verteilen und wer die Ausschussvorsitze übernimmt. Je nach Ausschuss können außerdem weitere Personen mit beratender Stimme beteiligt werden, um besondere Erfahrungen und Fachkenntnisse in die kommunalpolitische Arbeit einzubringen.

Bürgermeisterwahlen in den drei Mitgliedsgemeinden: Noch ist vieles offen

Besonders spannend dürften die Bürgermeisterwahlen in den Mitgliedsgemeinden werden.

In Wathlingen und Adelheidsdorf stellen sich die bisherigen Amtsinhaber erneut zur Wahl. Beide haben jedoch Gegenkandidaten. In Nienhagen steht bereits fest, dass es einen personellen Wechsel geben wird. Der bisherige Bürgermeister tritt nicht erneut zur Wahl an. Wer künftig an der Spitze der jeweiligen Gemeinde steht, ist damit keineswegs durch die zurückliegende Kommunalwahl entschieden. Anders als die hauptamtliche Samtgemeindebürgermeisterin werden die ehrenamtlichen Bürgermeister*innen der Mitgliedsgemeinden nicht unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern, sondern im Rahmen der konstituierenden Sitzungen durch den Gemeinderat gewählt.

Sie übernehmen repräsentative Aufgaben, vertreten ihre Gemeinde bei offiziellen Anlässen und führen den Vorsitz im Gemeinderat und im Verwaltungsausschuss. Auch könnten sie sich dazu entscheiden, die Verwaltung der Mitgliedsgemeinde zu führen, inklusive der Mitarbeitenden der Bürgermeisterämter, dem Kindergartenpersonal, Personal der Jugendpflege, Hausmeister der Mitgliedsgemeinde und z.B. auch dem Personal des 4-Generationen-Parks.

Neben ihnen werden auch ihre ehrenamtlichen Stellvertretungen gewählt.

Meine neue Amtszeit als Samtgemeindebürgermeisterin

Eine andere Ausgangslage besteht in der Samtgemeinde Wathlingen.

Als Hauptverwaltungsbeamtin wurde ich bereits bei der Direktwahl am 13. September 2026 mit 73,4 Prozent der abgegebenen Stimmen der Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde wiedergewählt.

Damit bleibe ich an der Spitze der Samtgemeinde Wathlingen und trage weiterhin die Verantwortung für die Leitung der Samtgemeindeverwaltung. Zugleich übernehme ich die repräsentativen Aufgaben der Samtgemeinde und vertrete die Samtgemeinde formell nach außen.

Auch in der hauptamtlichen stellvertretenden Verwaltungsleitung besteht Kontinuität: Stefan Hausknecht steht als Erster Samtgemeinderat weiterhin an meiner Seite. Er ist mein allgemeiner Vertreter und wurde in seiner zweiten 8-jährigen Amtszeit bis Juni 2030 gewählt.

Dennoch stehen auch in der konstituierenden Sitzung des Samtgemeinderates wichtige Personalentscheidungen an. So werden unter anderem der Ratsvorsitz und dessen Stellvertretung gewählt. Außerdem die ehrenamtlichen stellvertretenden Samtgemeindebürgermeisterinnen oder Samtgemeindebürgermeister. Diese übernehmen für mich in Vertretung rein repräsentative Aufgaben.

Darüber hinaus werden der Samtgemeindeausschuss und die verschiedenen Fachausschüsse besetzt.

Neue politische Kräfteverhältnisse in den Räten

Die Kommunalwahlen haben die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungen neu bestimmt.

In Adelheidsdorf ist die CDU mit 4 Mandaten die stärkste Kraft. Die SPD verfügt über 3 Sitze. Bündnis 90/Die Grünen und die UWG sind mit jeweils 2 Mandaten vertreten. Die BfA und die SWG erhielten jeweils 1 Sitz.

In Nienhagen ist die UWG mit 7 Mandaten stärkste Kraft geworden. Die SPD erhielten 5 Sitze, die CDU 5 und 2 Sitze für Bündnis 90/Die Grünen. Die BfN sind mit 1 Mandat vertreten.

In Wathlingen liegt die CDU mit 7 Mandaten vorn. Zweitstärkste Kraft ist die UWG mit 5 Sitzen. Die SPD folgt mit 3 Mandaten und Bündnis 90/Die Grünen mit 2 Mandaten, die FDP mit 1 Mandat und Die Linken mit 1 Mandat.

Im Samtgemeinderat ist die UWG mit 10 Sitzen als stärkste Kraft vertreten. Es folgen die CDU mit 8 Sitzen, die SPD mit 7 Sitzen, Bündnis 90/Die Grünen mit 4 Sitzen, FDP mit 1 Sitz, BfANW mit 1 Sitz und Die Linken mit 1 Sitz.

Zu erwähnen: die stärkste Fraktion stellt nicht automatisch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister. Entscheidend sind die Mehrheiten bei den jeweiligen Wahlen.

Was machen eigentlich die Ausschüsse?

Ein Teil der kommunalpolitischen Arbeit findet in den Fachausschüssen statt. Dort werden die unterschiedlichen Positionen beraten. Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse vor und sprechen Empfehlungen aus, bevor die zuständigen Gremien, der Verwaltungsausschuss oder der Gemeinderat entscheiden.

Eine besondere Rolle nehmen die Verwaltungsausschüsse der Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeindeausschuss ein. Diese bereiten Ratsentscheidungen vor, fassen aber im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten auch selbst abschließend Beschlüsse.

Die Besonderheit für Mitgliedsgemeinden: Der Rat kann mit 2/3 Mehrheit nur in der konstituierenden Sitzung beschließen, für die Dauer der Wahlperiode auf den Verwaltungsausschuss zu verzichten. Der Rat kann übrigens mit einfacher Mehrheit auch beschließen, keine Fachausschüsse zu bilden.

Warum gibt es beratende Mitglieder?

Nicht jede Person, die in einem Ausschuss mitarbeitet, muss gleichzeitig dem Rat angehören. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz ermöglicht in den Fachausschüssen unter bestimmten Voraussetzungen die Einbeziehung zusätzlicher Mitglieder mit beratender Stimme. Diese können ihre Erfahrungen, ihr Fachwissen und ihre Perspektiven in die Beratungen einbringen, ohne selbst stimmberechtigt zu sein. Dies kann eine wertvolle Ergänzung der politischen Arbeit der gewählten Mandatsträger sein.

Demokratie beginnt vor Ort – und die Öffentlichkeit kann dabei sein

Die konstituierenden Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.

Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, mitzuerleben, wie sich ihre neu gewählten Räte aufstellen. Dabei werden die Grundlagen für viele Entscheidungen gelegt, die das Leben vor Ort in den kommenden Jahren unmittelbar betreffen werden.

Ob Schulen, Feuerwehren, Straßen, öffentliche Einrichtungen, kommunale Finanzen oder die Entwicklung der einzelnen Ortschaften – zahlreiche wichtige Fragen bzw. Themen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens werden in den kommunalen Gremien beraten und entschieden. Mit Beginn der neuen Wahlperiode verbinden sich deshalb nicht nur neue personelle Verantwortlichkeiten, sondern auch neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit.

Kommunalpolitik lebt davon, unterschiedliche Meinungen zusammenzubringen, sachlich zu diskutieren und gemeinsam tragfähige Entscheidungen für die Menschen vor Ort zu treffen.

Die konstituierenden Sitzungen bieten eine gute Gelegenheit, Kommunalpolitik unmittelbar zu erleben und die Menschen kennenzulernen, die in den nächsten fünf Jahren Verantwortung für Adelheidsdorf, Nienhagen, Wathlingen und die gesamte Samtgemeinde übernehmen.

Allen Ehrenamtlichen, die sich kommunalpolitisch engagieren möchte ich von ganzem Herzen meinen Dank aussprechen und stehe jederzeit für Fragen, Gedanken und Anregungen zur Verfügung.

Ihre Samtgemeindebürgermeisterin Claudia Sommer