Inhalt
Datum: 09.10.2026

Laub und was man damit machen kann

Der Herbst hat sich mit warmem Wetter, dem ersten Bodennebel und den ersten bunten, fallenden Blättern angekündigt. 

Hier und da sind bereits Laubharken im Einsatz. Mit zunehmender Größe des Laubhaufens stellt sich für manch einen die Frage wohin damit?

Laub ist durchaus wertvoll. Ob nun als Frostschutz für Pflanzen, Unterschlupf und Überwinterungslager für Schnecken, Spinnen, Käfer und Co. Nicht zu vergessen überwintern Igel gerne in aufgeschütteten Laubhaufen. Amseln, Rotkehlchen und andere gefiederte Gartenbewohner finden unter dem Laub im Winter Nahrung, wenn es nicht von Schnee bedeckt ist. Laub ist ein natürlicher Schutzmantel für den Boden, es schützt ihn vor winterlicher Erosion. Regenwürmer ziehen Laub in ihre Röhren, zersetzen es und scheiden es als wertvollen Humus wieder aus. Für die Natur hat das Laub einen Sinn und jeder Gartenbesitzer tut gut daran etwas Laub in seinem Garten zu belassen, ob nun als Mulchschicht oder in einer versteckten Ecke des Gartens als Haufen. Bietet das eigene Grundstück nicht die Möglichkeit das Laub zu lagern oder zu kompostieren kann es bei Grüngutannahmestellen abgegeben werden. Eine Entsorgung von Laub und Schnittgut in der freien Landschaft ist verboten.

Ab dem 1. Oktober sind auch wieder stärkere Rückschnitte an Hecken, Gebüschen und Bäumen sowie Fällungen von Bäumen nach § 39 BNatSchG möglich. Wichtig dabei zu beachten: Auch außerhalb der Schutzzeit gelten weiterhin naturschutzrechtliche Vorgaben. Wir bitten Sie insbesondere auf Nist-, Brut- und Lebensstätten von Tieren Rücksicht zu nehmen. Zudem sollte auf eine eventuell geltende Baumschutzsatzung und auf § 17 BNatSchG bei bevorstehenden Maßnahmen geachtet werden. Die Schnitt- und Fällzeit endet am 28.02. eines jeden Jahres. Auch Strauchschnitt eignet sich als Überwinterungsquartier für die heimische Tierwelt. Wird der Strauchschnitt zusätzlich mit Laub abgedeckt, bietet er Igeln und anderen kleinen Gartenbewohnern eine natürliche Überwinterungsmöglichkeit. Wer die Mühen mit dem Laub reduzieren möchte kann auch „laubfressende“, bodendeckende Stauden anpflanzen. Viele Storchenschnabelarten, Waldsteinia oder Pachysandra halten das Laub sehr gut fest. Im Jahr darauf ist davon dann fast nichts mehr zu sehen.

Etwas anders verhält es sich mit dem Laub auf den öffentlichen Gehwegen und Regengossen vor dem eigenen Grundstück. Dort sollte das Laub regelmäßig zusammengeharkt und entfernt werden, um Unfällen vorzubeugen. Ist es erst einmal nass geworden, kann es schnell zu einer Rutschpartie werden und mitunter schmerzhaft enden.

§ 1 Abs.1 der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Wathlingen regelt, dass die Reinigung des Bürgersteiges, Gehweges und der Regengosse vor dem eigenen Grundstück regelmäßig durchgeführt werden muss, damit Fußgänger*innen die Gehsteige gefahrlos begehen können. Davon ausgenommen sind Kreisstraßen und die Landesstraße 311 innerhalb der geschlossenen Ortschaften.

An dieser Stelle ein Dank an die vielen engagierten Bürger*innen in der Samtgemeinde, die das Laub von Straßenbäumen zusammenkehren und dadurch die Mitarbeitenden des Bauhofes unterstützen.   

In dieser Woche beginnt wieder die Laubabfuhr. Eine Tourenbeschreibung wann und wo das Laub abgefahren wird, wurde bereits im Wathlinger Boten veröffentlicht.