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Endausbau »Bei dem Schafstalle«

Chronologische Einordnung der Planung, Beschlussfassung und aktuellen Bauausführung

Der Endausbau des Baugebietes „Bei dem Schafstalle“ in Wathlingen schreitet sichtbar voran. Gleichzeitig erreichen die Gemeinde und die Samtgemeinde Wathlingen Fragen von Anliegerinnen und Anliegern, insbesondere zur Breite einzelner Grundstückszufahrten.

Um die derzeitige Bauausführung nachvollziehbar darzustellen, ist eine klare Einordnung der Zuständigkeiten sowie des bisherigen Planungs- und Entscheidungswegs wichtig.

Die Gemeinde Wathlingen ist Bauherrin der Maßnahme. Der Rat der Gemeinde Wathlingen trifft die politischen Entscheidungen und fasst die maßgeblichen Beschlüsse zum Straßenausbau. Der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Wathlingen ist für die Gemeinde zuständig. Die Samtgemeinde Wathlingen unterstützt die Gemeinde bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung der Straßenbaumaßnahme und setzt die von der Gemeinde gewünschten und vom Rat beschlossenen Vorgaben fachlich und organisatorisch um.

Die Planung der Zuwegungen begann bereits 2020

Die grundsätzliche Planung der Zuwegungen und der öffentlichen Erschließung im Baugebiet „Bei dem Schafstalle“ wurde bereits im Jahr 2020 entwickelt. Sie bildete die Grundlage für die weiteren Überlegungen zum Endausbau der Straßen.

In den folgenden Jahren haben sich jedoch wichtige Rahmenbedingungen verändert. Zunehmende Starkregenereignisse und veränderte Wetterlagen haben deutlich gemacht, wie wichtig eine leistungsfähige und dauerhaft funktionierende Regenwasserbewirtschaftung ist. Zudem haben sich die Technischen Grundlagen zur Bemessung von Muldensystemen in den letzten Jahren signifikant geändert. Die Planung wurde deshalb fachlich neu bewertet und angepasst. Diese Anpassung diente insbesondere dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Grundstücke vor möglichen Folgen stärkerer Niederschläge.

Ein wesentlicher Bestandteil der angepassten Planung sind die seitlichen Versickerungsmulden. In diesen Bereichen soll das Niederschlagswasser versickern. Die Mulden und Grünflächen sind damit ein wichtiger Teil der Entwässerung des Baugebietes und insbesondere bei stärkeren Regenereignissen erforderlich.

Anlieger- und Eigentümerversammlung im Januar 2026

Am 20. Januar 2026 wurde die angepasste Planung im Rahmen einer Anlieger- und Eigentümerversammlung vorgestellt und ausführlich besprochen. Die Anliegerinnen und Anlieger hatten dort Gelegenheit, Fragen zu stellen sowie Hinweise und Wünsche einzubringen.

Bereits bei dieser Veranstaltung wurde auch die Ausgestaltung der Grundstückszufahrten thematisiert. Einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer äußerten hier schon den Wunsch nach breiteren Zufahrten. Diese Anliegen waren somit vor der politischen Beschlussfassung bekannt und konnten bei der weiteren Beratung berücksichtigt werden.

Ratsbeschluss zum Endausbau im Februar 2026

Nach der Anlieger- und Eigentümerversammlung wurde die Ausbauplanung politisch beraten.

Am 17. Februar 2026 beschloss der Rat der Gemeinde Wathlingen den Endausbau der Straßen im Baugebiet „Bei dem Schafstalle“ entsprechend dem vorgestellten Ausbauvorschlag der Fachabteilung.

Dieser Beschluss umfasst auch die Gestaltung der Grundstückszufahrten im Bereich der Versickerungsmulden. Vorgesehen ist, dass die Zuwegungen dort in Betonpflaster hergestellt werden. Die Breite an der Grundstücksgrenze beträgt grundsätzlich maximal 5,00 Meter einschließlich Gehweg.

Die sogenannte Fünf-Meter-Regelung wurde damit nicht erst während der aktuellen Bauarbeiten festgelegt. Sie war Bestandteil der vorgestellten, politisch beratenen und vom Rat der Gemeinde Wathlingen beschlossenen Planung.

Erweiterungen von Zufahrten können im Einzelfall geprüft werden

Die beschlossene Planung berücksichtigt zugleich, dass einzelne Grundstücke besondere Situationen oder Anforderungen aufweisen können. Erweiterungen über die vorgesehene Breite von 5,00 Metern hinaus können daher gesondert beantragt werden.

Ob eine Erweiterung möglich ist, wird im jeweiligen Einzelfall geprüft. Dabei müssen vor allem die Funktion der Versickerungsmulden, die technischen Anforderungen und die rechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden. Jede zusätzliche befestigte Fläche verringert den Bereich, der für die Versickerung von Niederschlagswasser zur Verfügung steht.

Soweit eine Erweiterung technisch und rechtlich möglich ist, handelt es sich um eine individuelle Zusatzleistung. Die damit verbundenen Mehrkosten sind von den jeweiligen Antragstellerinnen oder Antragstellern zu tragen.

Die öffentliche Erschließung wird dagegen für alle Grundstücke nach den einheitlichen Vorgaben des Ratsbeschlusses hergestellt. Auf diese Weise bleibt die beschlossene Entwässerungsplanung funktionsfähig, während berechtigte individuelle Anliegen geprüft werden können.

Samtgemeinde unterstützt die Gemeinde bei der Umsetzung

Die Gemeinde Wathlingen hat als Bauherrin die politische Entscheidung über den Endausbau getroffen. Die Samtgemeinde Wathlingen unterstützt die Gemeinde bei der Umsetzung dessen, was die Gemeinde wünscht und der Rat beschlossen hat.

Dazu gehören die fachliche Begleitung der Planung, die Vorbereitung der technischen Umsetzung, die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen sowie die Betreuung der Bauausführung. Die Samtgemeinde setzt somit keine eigenständige neue Regelung für die Zufahrtsbreiten um, sondern realisiert die beschlossene Ausbauplanung der Gemeinde Wathlingen.

Gleichzeitig nimmt die Samtgemeinde die Fragen und Anliegen der Anliegerinnen und Anlieger auf. Im Rahmen von Vor-Ort-Terminen werden individuelle Situationen betrachtet und Möglichkeiten geprüft, soweit diese mit der Entwässerungsplanung, den technischen Anforderungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen vereinbar sind.

Transparenz und Lösungen vor Ort stehen im Mittelpunkt

Für die Anliegerinnen und Anlieger ist entscheidend, dass die Hintergründe der Bauausführung nachvollziehbar sind und konkrete Fragen ernst genommen werden. Die Gemeinde Wathlingen und die Samtgemeinde Wathlingen möchten deshalb transparent darstellen, auf welcher Grundlage gehandelt wird.

Die Planung der Zuwegungen besteht bereits seit 2020 und wurde aufgrund veränderter Anforderungen an die Regenwasserbewirtschaftung in den Jahren 2023 und 2024 angepasst. Nach der Vorstellung gegenüber den Anliegerinnen und Anliegern im Januar 2026 wurde der Ausbau im Februar 2026 vom Rat der Gemeinde Wathlingen beschlossen.

Aktueller Hinweis

In der gestrigen Ratssitzung der Gemeinde Wathlingen wurde nach vorliegenden Informationen erneut über den Endausbau im Baugebiet „Bei dem Schafstalle“ beraten und ein Beschluss gefasst.

Die Samtgemeinde Wathlingen war zu dieser Ratssitzung nicht eingeladen und hat daher bislang keine Kenntnis vom konkreten Inhalt einer möglichen Beschlussfassung. Der gefasste Beschluss wurde bei der Gemeinde Wathlingen angefordert.

Sobald der Beschluss vorliegt, wird die Samtgemeinde prüfen, ob und in welchem Umfang sich daraus Auswirkungen auf die laufende Bauausführung ergeben. Sollte sich gegenüber der bisherigen Beschlusslage eine Änderung ergeben, wird die Samtgemeinde diese im Rahmen ihrer Zuständigkeit fachlich bewerten und die weitere Umsetzung mit der Gemeinde Wathlingen abstimmen.

Bis zu einer entsprechenden Information und Prüfung setzt die Samtgemeinde die bislang von der Gemeinde Wathlingen beschlossene Planung um. Anliegen von Anliegerinnen und Anliegern werden weiterhin aufgenommen und im Rahmen der bestehenden technischen und rechtlichen Möglichkeiten geprüft.