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Datum: 13.05.2026

Aus dem Rathaus wird berichtet:

Ratten: Anpassungsfähige Überlebenskünstler! Hinweise zur Vorbeugung und Bekämpfung

In den vergangenen Wochen häuften sich in der Samtgemeinde Wathlingen Meldungen über Ratten, die vermehrt auch tagsüber in Gärten und auf Grundstücken beobachtet wurden. Bei den hierzulande typischen Ratten handelt es sich überwiegend um Wanderratten. Daneben kommen auch wassergebundene Nagetiere wie Bisam oder Nutria vor. Ratten zeichnen sich durch eine hohe Anpassungsfähigkeit an Lebensraum und Nahrung aus. Sie leben teilweise in großen, sozial organisierten Familienverbänden und verfügen über einen äußerst empfindlichen Geruchssinn, mit dem sie Nahrung auch über größere Entfernungen wahrnehmen können. Aufgrund ihres breiten Nahrungsspektrums und der schnellen Weitergabe von Informationen innerhalb der Gruppen werden neue Futterquellen meist sehr schnell entdeckt. Ratten sind Allesfresser und nutzen nahezu alle organischen Nahrungsquellen, die ihnen zur Verfügung stehen. Die Samtgemeinde Wathlingen bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum, mögliche Nahrungsquellen konsequent zu vermeiden:

  • Keine Lebensmittelreste wie Fleisch, Knochen, Wurst, Käse, Brot oder gekochte Speisen auf den Kompost geben!
  • Hunde- und Katzenfutter nicht über längere Zeit offen draußen stehen lassen!
  • Tierfutter für Kaninchen, Hühner oder Tauben sicher und verschlossen lagern!
  • Essensreste nicht über die Toilette entsorgen!
  • Auf eine gute Stall- und Gehegehygiene etc. achten!

Bereits kleine und leicht zugängliche Futterquellen können Ratten anlocken und zur weiteren Ausbreitung beitragen. Für die Bekämpfung auf privaten Grundstücken sind grundsätzlich die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich. Dieses ist in der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen geregelt. Sofern Bekämpfungsmittel eingesetzt werden, müssen diese unbedingt sachgerecht und sicher verwendet werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Kinder, Haustiere und andere Tiere nicht mit den Mitteln in Berührung kommen können. Der Einsatz geeigneter Köderboxen wird empfohlen. Diese sollten fachgerecht aufgestellt, regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf nachbestückt werden. Auf der Homepage der des Umweltbundesamtes ( https://www.umweltbundesamt.de ) finden Sie im Bereich „Publikationen“ unter dem Suchbegriff „Ratten“ einige informative Broschüren / Ratgeber zum Thema Rattenbekämpfung.  Die Samtgemeinde sowie die Mitgliedsgemeinden können lediglich im öffentlichen Bereich – beispielsweise in der Kanalisation, auf Spielplätzen oder in öffentlichen Grünanlagen – unterstützend tätig werden. Für Privatgrundstücke gilt hingegen weiterhin die Eigenverantwortung der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer. Falls Sie Rattenbefall auf öffentlichen Flächen feststellen, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt ( ordnungsamt@wathlingen.de ). Werden hingegen Ratten in der Kanalisation festgestellt, wenden Sie sich an den zuständigen Mitarbeiter für das Klärwerk Herrn Fiolek ( jens.fiolek@wathlingen.de).