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Datum: 13.10.2026

Schlussfeststellung im Flurbereinigungsverfahren Burgdorf-Nord, Region Hannover 206

Öffenliche Bekanntmachung des Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim

Aktenzeichen 611 Burgdorf-Nord 012.0-12709/2026

Schlussfeststellung

Im Flurbereinigungsverfahren Burgdorf-Nor, Region Hannover 206 wird hiermit festegestellt, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen (§ 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBI., I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBI. I S. 2794).

Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Burgdorf-Nord wird hiermit aufgelöst, da ihre Aufgaben erfüllt sind (§ 153 FlurbG).

Das Flurbereinigungsverfahren endet mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft (§ 149 Abs. 3 FlurbG).

Hinweis: Die Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite des Amtes eingesehen werden: www.arl-niedersachsen.de/bekanntmachungen .

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4m 31143 Hildesheim schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Im Auftrag

gez. Fleckenstein