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Datum: 06.11.2026

Bekanntmachung: Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen 

Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft

Weil Grabmale der Witterung und anderen Einwirkungen ausgesetzt sind und die Nutzung der Grabstätten und deren Pflege die Standsicherheit beeinträchtigen können, ist die Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen erforderlich. Verantwortlich für jeden Schaden der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird, ist der jeweilige Nutzungsberechtigte. Jeder Nutzungsberechtigte sollte aus eigenem Interesse von Zeit zu Zeit eine vorsichtige Druckprobe an dem auf der Grabstätte stehenden Grabstein vornehmen.
Die Friedhofsverwaltung wird am:


Mittwoch, 25. November 2026, von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr Friedhof Großmoor,

Mittwoch, 25. Nov.2026, von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr Friedhof Adelheidsdorf,

Mittwoch, 25. Nov. 2026 von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr Friedhof Wathlingen,

Mittwoch, 25. Nov. 2026 von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr Friedhof Nienhagen


die Standfestigkeit von stehenden Grabsteinen unter Einsatz eines Kipp Testers prüfen. Bei Grabsteinen mit einer Höhe unter 70 cm wird eine Prüfkraft von 300 N (30 kg) und bei Grabsteinen, deren Höhe über 70 cm ist, 500 N (50 kg) eingesetzt. Die Prüfkraft wird horizontal an der oberen Kante des Grabsteines aufgebracht. Die Prüflast wird kontinuierlich, nicht ruckartig, bis zur Höchstlast in einem Zeitraum von mehr als 2 Sekunden aufgebracht. Wenn der Grabstein bei der entsprechenden Prüfkraft nicht nachgibt, gilt er als standsicher.
Nutzungsberechtigte, die bei der Prüfung zugegen sein möchten, können sich in der angegeben Zeit auf dem Friedhof einfinden. Eine gezielte Zeitabstimmung mit Einzelnen kann leider nicht erfolgen. Die Friedhofsverwaltung behält sich eine Termin Änderung aus wichtigem Grund (z.B. Unwetter) vor und bedankt sich für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis.


Wathlingen, den 26. Oktober 2026
Die Samtgemeindebürgermeisterin
Claudia Sommer