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In Aufstellung

27. Änderung des Flächennutzungsplanes

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Wathlingen hat am 18.03.2026 die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht.

 Der Planbereich dieser Änderung befindet sich im Osten Gemeinde Wathlingen angrenzend an die bestehende Biogasanlage. Die Grenzen der räumlichen Geltungsbereiche sind in dem folgenden Kartenausschnitt verdeutlicht:

Ziel und Zweck der Planung:

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll innerhalb der bisherigen Fläche für die Landwirtschaft die Errichtung eines Gasspeichers vorbereitend ermöglicht werden. Dazu muss diese Fläche in das nördlich und westlich vorhandene Sondergebiet „Biogasanlagen“ einbezogen werden.

Das Erfordernis der Planänderung besteht laut Betreiber der Anlage darin, dass zukünftig zwingend erforderlich der Strom in den Zeiträumen zu produzieren ist, in denen andere erneuerbare Energien nicht produzieren können oder der Strombedarf sehr hoch ist. Dadurch werden die Generatoren einige Stunden am Tag abgestellt, und das in der Zwischenzeit produzierte Biogas muss gespeichert werden, bis die Produktion durch Wind und Sonne nachlässt oder der Strombedarf steigt.

Nach Auskunft des Betreibers verbleiben die Biogasanlagen in der Störfallverordnung bei der geplant gelagerten Gasmenge weiterhin in der unteren Gefahrenstufe, so dass keine nachteiligen Auswirkungen auf die umliegenden Gewerbegebiete zu erwarten sein werden soll.

Aufgrund der Lage der erweiterten überbaubaren Fläche innerhalb des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes ist eine Kompensation des durch die zu ermöglichende Bebauung verloren gehenden Stauvolumens erforderlich. Dieses Volumen wird gutachterlich nach-gewiesen und eine entsprechende Fläche für eine Abgrabung vorgesehen. Hierzu wird vor Rechtskraft der vorliegenden Bebauungsplanänderung ein entsprechendes wasserrechtliches Verfahren durchgeführt und abgeschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

vom 13. April 2026 bis einschließlich 13. Mai 2026

in der Bauabteilung der Samtgemeinde Wathlingen, 1. OG, Am Schmiedeberg 1, 29339 Wathlingen, während der Dienststunden

                            Montag – Freitag          08.00 - 12.00 Uhr

                            Dienstag                       14.00 - 16.00 Uhr

                            Donnerstag                   14.00 - 17.30 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Auf Verlangen wird über deren Inhalt Auskunft erteilt. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Samtgemeinde Wathlingen https://www.wathlingen.de einsehbar.

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Samtgemeinde Wathlingen in die Suchmaske ein.

Der Umweltbericht befindet sich derzeit noch in der Erstellung.

Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren mit der 2ten  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Biogasanlage Wathlingen“ der Gemeinde Wathlingen aufgestellt.

Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail patricia.strak@wathlingen.de ), Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Samtgemeinde Wathlingen

Wathlingen, 30. März 2026

gez. Claudia Sommer                                                    L.S.

Samtgemeindebürgermeisterin

24. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Wathlingen hat am 5. Juli 2023 die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 des Bauchgesetzbuches (BauGB) vom 18. März 2020 (BGBl. l S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung bekannt gemacht.


21. Änderung des Flächennutzungsplanes

Einstellung des Planverfahrens

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Wathlingen hat anlässlich seiner Sitzung am 17.09.2025 den Beschluss zur Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgehoben.

Der Planbereich beinhaltet zwei Einzelflächen. Sie werden auf der folgenden Karte in der Übersicht im
Samtgemeindegebiet dargestellt.

Die beiden Planbereiche befinden sich im Ortsteil Großmoor der Gemeinde Adelheidsdorf südwestlich
(Änderungsbereich 1) und östlich (Änderungsbereich 2) der Theaterstraße.