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Nienhagen

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nienhagen

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3A „Neuer Kamp II Teil 1“, 1. Änderung

Der Rat der Gemeinde Nienhagen hat in seiner Sitzung vom 23. Juni 2026 über den Planentwurf und den Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 3A „Neuer Kamp II Teil 1“, 1. Änderung beraten und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen.

Die vorliegende Bebauungsplanänderung dient der Innenentwicklung Nienhagens im Sinne des § 13a (1) BauGB.

Durch die vorliegende 1. Änderung sollen erstmalig die Trauf- und Firsthöhen sowie die Höhen von Einfriedungen, die Mindestfläche von Terrassen sowie die Mindestbegrünung der Baugrundstücke festgelegt werden.

Eine Ausnahmeregelung für die Höhenfestsetzung im Fall einer energetischen Sanierung wird eingefügt.

Durch die neuen Festsetzungen werden die bisherigen textlichen Festsetzungen des Ursprungsplans ergänzt; sie gelten weiterhin und sind zu beachten.

Die vorliegende Änderung dient der Innenentwicklung im Sinne des § 13a (1) BauGB, ohne dass in der Summe eine zulässige Grundfläche, die den Grenzwert nach § 13a (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB überschreiten würde, festgesetzt wird. Bei einer Plangebietsfläche von ca. 14,85 ha, und einer Grundflächenzahl von 0,3 würde selbst ohne Herausrechnung der Verkehrsflächen eine zulässige Grundfläche von 70.000 m nicht überschritten werden. Die erforderliche überschlägige Prüfung der Erheblichkeit von Umweltauswirkungen der Planung kommt zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Der Planbereich umfasst den gesamten Bereich westlich des Schafstallwegs zwischen den Straßen „Ohlen Fladen“ im Norden und „Birkenkamp“ im Süden sowie zusätzlich eine kleine Fläche südlich des Birkenkamps und beiderseits des Grenzwegs. Er wird auf dem Deckblatt dieses Bebauungsplanänderung mit Begründung in der Übersicht dargestellt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist in dem folgenden Kartenausschnitt verdeutlicht:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3A „Neuer Kamp II Teil 1“, 1. Änderung wird mit der Begründung in der Zeit vom

07. September 2026 bis einschließlich 07. Oktober 2026

Im Internet veröffentlicht und liegt im Rathaus der Samtgemeinde Wathlingen, Am Schmiedeberg 1, 29339 Nienhagen, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag                  08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag                             14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag                         14:00 - 17:30 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05144/491-74) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Samtgemeinde Wathlingen in die Suchmaske ein.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekannt gemacht, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird. Die vorliegende Bebauungsplanänderung dient der Innenentwicklung Nienhagens im Sinne des § 13a (1) BauGB, so dass den Grundzügen der Planung nicht grundsätzlich entgegengewirkt wird. Durch die Änderung wird auch kein Vorhaben ermöglicht, das eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründet. Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die Änderung Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes oder des Artenschutzes beeinträchtigt werden könnten.

Im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 3A „Neuer Kamp II Teil 1“, 1. Änderung ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchzuführen.

Während der Veröffentlichung im Internet können Stellungnahmen von jedermann bei der Bauabteilung der Samtgemeinde Wathlingen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Nienhagen, 28.08.2026

Gemeinde Nienhagen                                       L.S.

gez. Jörg Makel

Bürgermeister