Fuhse
Fuhse (gesetzlich festgestelltes ÜSG vom 29.05.2013) in den Gemeinden Wathlingen und Nienhagen

Einzelkarten der ÜSG-Verordnung vom 29.05.2013 sind bei der Samtgemeindeverwaltung einsehbar.
Hinweis: Am 7.11.2018 hat der NLWKN das Neuberechnungsergebnis der Fuhse in Form einer vorläufigen Sicherung des ÜSG der Fuhse im Nds MBl 36/2018, Seite 1103, bekanntgemacht..