Breitbandausbau
Ein schneller Internetanschluss an einer Immobilie ist heute beinahe so wichtig wie der Wasser- oder Stromanschluss. Der Datenverkehr ist in den letzten Jahren rapide gestiegen und wird bedingt durch technische Fortschritte auch weiterhin rasant wachsen. Das herkömmliche TV-Angebot wird zunehmend durch moderne Streaming-Dienste abgelöst und auch die gute alte Musik-CD wird nicht mehr gekauft.
Mit der Telemedizin soll zukünftig die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen wie der unseren sichergestellt werden. Und auch Arbeitsplätze entstehen durch Home-Office immer öfter in den eigenen Vier Wänden.
Diesem immensen Anstieg an Bedarf an schnellem Internet ist in Deutschland in den letzten Jahren nicht genügend Rechnung getragen worden. Deutschland hängt in Sachen Breitbandversorgung weit hinterher
Das Ausbaugebiet

Aktuelle Informationen zum Breitbandausbau
Häufig gestellte Fragen:
Fehlende Adressen
Insbesondere durch Neubauten kann es dazu kommen, dass Adressen im Ausbaugebiet in der Verfügbarkeitsanzeige als „nicht möglich“ angezeigt werden oder diese bisher nicht in meiner Ausbauliste erfasst sind. Diese Adressen können mir nachgemeldet werden. Nach kurzer Prüfung werden mögliche Adressen von mir in meine Liste aufgenommen und auch an Vodafone als „möglich“ gemeldet.
Anlieger an Privatstraßen
Für die Anbindung von Grundstücken mit einem Glasfaseranschluss, welche innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Innenbereich) über eine Privatstraße erschlossen sind, plane ich derzeit folgendes Vorgehen:
Voraussetzung für die Anbindung von Haushalten, welche über Privatstraßen erschlossen sind, ist die Erteilung bzw. Eintragung einer Grunddienstbarkeit gegenüber dem Landkreis Celle, dass dieser auf dem Grundstück/ den Grundstücken der Privatstraße die erforderlichen Leitungen errichten darf mitsamt der erforderlichen Bauarbeiten sowie die spätere Unterhaltung mitsamt aller erforderlichen Maßnahmen wie z.B. Grundstückbetretensrechte, Durchführung von Baumaßnahmen zur Instandsetzung etc. Diese Grunddienstbarkeit muss von allen Eigentümerteilen der Privatstraße eingeräumt werden.
Die konkrete Eintragung dieser Rechte wird in meinem späteren Planverfahren abgehandelt.
Privatstraßen im Innenbereich betrachte ich als meine Verteilerebene. Dies bedeutet, dass ich die erforderliche Infrastruktur zur Erschließung der Anlieger auf dem Grundstück/ den Grundstücken der Privatstraße auf meine Kosten herstelle. Die 30 m kostenfreier Hausanschluss während der Vorvermarktungsphase werden ab der Grenze Privatstraße/ Ihr Grundstück berechnet. Die genaue Streckenplanung und Berechnung der Zuleitung kann jedoch erst in meinem Planverfahren festgestellt werden.
Dies bedeutet jedoch auch, dass sofern nicht alle Eigentümerteile der Privatstraße die Grunddienstbarkeit zu meinem Gunsten einräumen, kein Anschluss über die Privatstraße und somit in den meisten Fällen der anliegenden Grundstücke nicht erfolgen kann.
Da die Grunddienstbarkeit erst im weiteren Planungsverfahren realisiert wird, bedeutet dies, dass bei Nichtzustandekommen der erforderlichen Grunddienstbarkeiten der abgeschlossene Grundstücknutzungsvertrag mit dem Landkreis Celle sowie der abgeschlossene Internetvertrag mit Vodafon widerrufen werden, da eine Leistungsrealisierung mangels Erschließung nicht möglich ist. In einem solchen Fall entstehen Ihnen also keine laufenden Kosten gegenüber Vodafone.
Im Außenbereich bleibt es eine Einzelfallbetrachtung.
Hausanschluss > 30m
Grds. übernehme ich die Erschließungskosten des Hausanschlusses bis 30 Meter. Ab dem Meter 30 + x belaufen sich die Kosten auf 50 Euro je lfd. Meter.
Eigenleistungen durch Grundstückseigentümer können erbracht werden. Dieses ist auf der Grundstückseigentümererklärung mit einem „*Eigenleistung“ zu vermerken. Dieser Vertrag zählt dann nicht in die Quote der 40 %. Sofern nicht bereits ein Leerrohr verbaut wurde, wird rechtzeitig vor Baubeginn an der jeweiligen Adresse ein Treffen zwischen Eigentümer und meiner Baufirma stattfinden, an welchem die Anforderungen an die Eigenleistung und die Fristsetzung zur Umsetzung festgelegt werden. Sollten die Eigenleistungen nicht fristgerecht erfüllt worden sein oder den Anforderungen nicht entsprechen, wird in kurzer Frist nachgebessert werden können. Sollte das Ergebnis weiterhin nicht verwendbar sein, fallen die Kosten von 50 Euro je lfd. Meter an oder der Anschluss wird nicht realisiert.
Anschluss leerstehender Objekte
Bei leerstehenden Objekte sollte der Eigentümer darauf hingewiesen werden, dass ein Abschluss in der Vorvermarktung mit Vertragskosten in Höhe von ca. 1.050 Euro auf zwei Jahre verteilt regelmäßig günstiger sein wird, das ein nachträglicher Gebäudeanschluss in Höhe von ca. 2.000 Euro.
Anschluss über „nähere“ rückwärtige Straße
Ein Anschluss über eine nähergelegene Straße als die Meldeadresse zur Reduzierung der Erschließungskosten (bei 30+ m) kann in den Fällen erfolgen, wo das betroffene Grundstück direkt an zwei Straßen anliegt und beide Straßen im Ausbaugebiet liegen. Sofern ein Drittgrundstück zwischen Erschließungsgrundstück und Wegeparzelle liegt, ist dieser Anschluss nicht möglich.
Addierung der 30m bei mehreren Vertragsabschlüssen
Eine Addierung der durch mich übernommenen 30 m Hausanschlüsse bei mehreren Vertragsabschlüssen auf einem Grundstück ist nicht möglich. Ich übernehme jeweils die ersten 30 m pro Hausanschluss.
Fall Mehrfamilienhaus mit drei Vertragsabschlüssen: Übernahme der ersten 30m Hausanschluss (da nur ein Anschluss zum Haus)
Fall mehrere Miethäuser auf einem Flurstück: Übernahme jeweils der ersten 30 m pro Hausanschluss. Bei „in Reihe Anschluss“ (jedes Haus mit eigenen Fasern) keine Addierung möglich.