Mikrozensuserhebung
Sie haben vielleicht in letzter Zeit Post vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie bekommen mit der Bitte, Auskünfte für die Statistik des Mikrozensus zu erteilen.
Im Rahmen des Mikrozensus werden rund 38 000 Haushalte in ganz Niedersachsen befragt. Der Mikrozensus wählt nach einem statistisch-mathematischen Zufallprinzip Gebäude/Gebäudeteile aus. Die dort wohnenden Personen sind in der Regel 4 aufeinanderfolgende Jahre zum Mikrozensus berichtspflichtig.
Sicherlich ist es so, dass die Erteilung der erbetenen Auskünfte für Sie Zeitaufwand bedeutet. Trotzdem möchte ich Sie bitten, sich einen Augenblick Zeit dafür zu nehmen – es kommt auf jede Auskunft an, um die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerzuspiegeln.
Für die meisten Fragen besteht eine Auskunftspflicht, einige Fragen sind zur Beantwortung freigestellt und so auch kenntlich gemacht.
Erfahrungsgemäß ist die Befragung durch den Interviewer für die Haushalte die einfachste und schnellste Möglichkeit, die benötigten Auskünfte zu erteilen. Sollte aus terminlichen oder anderen Gründen eine persönliche Befragung durch den Erhebungsbeauftragten für Sie nicht in Frage kommen, besteht die Möglichkeit, einen Papierfragebogen auszufüllen oder die Auskünfte telefonisch zu erteilen.
Alle Mikrozensus-Interviewer verfügen über einen amtlichen Erhebungsbeauftragtenausweis in weißer Farbe mit dem Landeswappen. Der Ausweis ist auf Verlangen zusammen mit dem Personalausweis vorzuzeigen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall diese Dokumente vorweisen.
Und – darauf möchte ich ganz besonders hinweisen: alle gemachten Angaben unterliegen der statistischen Geheimhaltung!
Nach Abschluss der Erhebung werden die Namen und Anschriften von den eigentlichen Erhebungsdaten getrennt und vernichtet. Auf diese Weise ist es nicht mehr möglich, die erhobenen Daten einer Person oder einem Haushalt zuzuordnen. Werden Ergebnisse des Mikrozensus veröffentlicht, dann nur so, dass aus den Daten kein Rückschluss auf eine konkrete Person oder einen Haushalt möglich ist
Die Haushaltsbefragungen 2017 in der Samtgemeinde Wathlingen finden in verschiedenen Monaten statt. In der nachfolgenden Aufstellung ist das Gebiet der Befragung gekennzeichnet. Hinter einer aufgelisteten Adresse können sich mehrere Straßen und diverse Hausnummern verbergen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.statistik.niedersachsen.de