Kein Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr
Am 15.12.2020 ist die neuen Corona-Verordnung in Kraft getreten und damit auch die sogenannten Feiertagsregelungen.
Am Heiligabend und dem ersten und zweiten Weihnachtstag werden die strikten Kontaktbeschränkungen dahingehend gelockert, dass über den eigenen Hausstand hinaus drinnen und draußen Treffen mit 4 weiteren Personen des engsten Familienkreises zulässig sind, Kinder bis 14 Jahren nicht eingerechnet.
An Silvester und Neujahr gilt in der Öffentlichkeit ein Ver- bzw. Ansammlungsverbot. Das heißt, über die gültigen Kontaktbeschränkungen auf 5 Personen aus zwei Hausständen hinaus darf man sich selbst unter Wahrung des Abstandsgebots mit keiner weiteren Person draußen aufhalten.
Außerdem gilt zu Silvester, dass nicht nur der Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen komplett verboten ist.
Das neue Jahr wird uns weiterhin vor große Herausforderungen stellen. Doch mit dem guten Zusammenhalt und dem gemeinsamen Willen zur Gestaltung unserer Samtgemeinde werden wir uns diesen Herausforderungen stellen und sie gemeinsam bewältigen.
Ich wünsche Ihnen allen für das nun vor uns liegende Jahr 2021 viel Glück, eine gute Gesundheit sowie beruflichen und persönlichen Erfolg.
Bleiben Sie gesund.