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Gewässerunterhaltung

Die Samtgemeinde Wathlingen kümmert sich um die Gewässer III. Ordnung.
Das heißt:
Die Verwaltung macht die Gewässer sauber.
Und die Verwaltung passt auf die Gewässer auf.

Es gibt ein Gesetz für die Gewässer III. Ordnung.
Das Gesetz heißt: Unterhaltungs·verordnung.
Das Gesetz ist vom 29. November 1983.
In dem Gesetz steht:
Die Samtgemeinde Wathlingen muss jedes Jahr einen Termin für eine Schau machen.

Bei der Schau sieht man sich die Gewässer an.
Man sieht:
- Sind die Gewässer sauber?
- Sind die Ufer von den Gewässern sauber?
- Gibt es genug Pflanzen an den Ufern?
- Gibt es genug Platz an den Ufern?
- Gibt es genug Platz für das Wasser?

Vielleicht gibt es Probleme mit den Gewässern.
Dann kann man bei der Schau darüber reden.

Es gibt auch Regeln für Weide·flächen.
Weide·flächen sind Flächen mit Gras.
Auf den Flächen können Tiere essen und trinken.
Die Weide·flächen müssen einen Zaun haben.
Dann können die Tiere nicht zu den Ufern gehen.

Es gibt Regeln für Zäune an Gewässern.
Die Zäune müssen 1 Meter von der Böschung weg sein.
Die Böschung ist der Rand von einem Gewässer.
Die Zäune dürfen nicht höher als 1 Meter sein.
Es gibt auch Quer·zäune.
Quer·zäune sind Zäune, die quer über ein Grundstück gehen.
Quer·zäune müssen Tore haben.

Man darf nicht direkt an der Böschung arbeiten.
Man muss mindestens 1 Meter von der Böschung weg sein.

Man darf keine Tränken in oder an einem Gewässer machen.
Tränken sind Stellen, an denen Tiere trinken können.
Tränken müssen so gemacht werden:
Man muss trotzdem am Gewässer arbeiten können.


Gewässer sollen Wasser abführen.
Das heißt:
Wasser soll durch das Gewässer fließen können.
Aber Gewässer sollen auch Lebens·raum für Tiere und Pflanzen sein.

Totholz ist wichtig für Tiere und Pflanzen im Wasser.
Totholz ist Holz, das im Wasser liegt.
Deshalb soll man nicht alles Totholz aus dem Wasser holen.

Es gibt Regeln zum Arten·schutz in Gewässern.
Arten·schutz heißt:
Tiere und Pflanzen sollen geschützt werden.

Man muss sich bei der Arbeit am Gewässer an die Regeln halten.

Vielleicht gibt es in Ihrem Gewässer besondere Tiere und Pflanzen.
Diese Tiere und Pflanzen stehen unter besonderem Schutz.
Das heißt:
Man muss besonders auf diese Tiere und Pflanzen aufpassen.
Sie wollen an Ihrem Gewässer arbeiten?
Dann müssen Sie vorher mit der unteren Natur·schutz·behörde vom Landkreis Celle reden.
Vielleicht müssen Sie sich nicht an die Regeln von den Arten·steckbriefen halten.
Dann müssen Sie auch mit der unteren Natur·schutz·behörde vom Landkreis Celle reden.

Die Samtgemeinde Wathlingen hat eine Gruppe von Menschen.
Diese Gruppe heißt: Schau·kommission.
Die Schau·kommission prüft die Gräben in der Samtgemeinde Wathlingen.
Die Schau·kommission sagt dem Landkreis Celle das Ergebnis von der Prüfung.
Vielleicht gibt es Probleme mit den Gräben.
Dann kann der Landkreis Celle sagen:
Sie müssen die Probleme lösen.

Vielleicht sind Sie für ein Gewässer verantwortlich.
Oder Sie dürfen ein Gewässer benutzen.
Dann können Sie bei der Prüfung von den Gräben dabei sein.
Und Sie können etwas zu den Gräben sagen.

Die Prüfung von den Gräben war dieses Jahr am 13. März 2025.

Sie haben Fragen?
Dann können Sie Sebastian Krumbholz eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
Sebastian.Krumbholz@wathlingen.de