Hundehaltung Anmeldung
Leistungsnummer: 99110009104000
Volltext
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht
eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Spezielle Hinweise für Wathlingen:
Ihre Ansprechpartnerin in der Samtgemeinde Wathlingen ist Nicole Hallmann, Rathaus Wathlingen, Zimmer 8. Gerne helfen Ihnen auch die anderen Kolleginnen in den Bürgerbüros in den Rathäusern Nienhagen und Wathlingen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Wer ist zuständig
Ihre Ansprechpartnerin in der Samtgemeinde Wathlingen ist Nicole Hallmann, Rathaus Wathlingen, Zimmer 8. Gerne helfen Ihnen auch die anderen Kolleginnen in den Bürgerbüros in den Rathäusern Nienhagen und Wathlingen.
Welche Unterlagen benötigen Sie
- Kopie des Impfpasses (mit der Kenn-Nummer des Transponders)
- Kopie der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (mit Angaben über die Höhe der Versicherungssumme)
- Nachweis über die Registrierung im Hunderegister
- Bescheinigung der Sachkundeprüfung (theoretisch und praktisch)
Welche Fristen muss ich beachten
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, wenn:
- der Hund älter als 3 oder 4 Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 oder 3 Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.