Geburtsurkunde Ausstellung
Leistungsnummer: 99027002012000
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ina Mund im Standesamt in Nienhagen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Gebühren
- Gebühr: 70,00 Euro
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland - Gebühr: 15,00 Euro
Ausstellung der Urkunde - Gebühr: 7,50 Euro
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde