Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ledige, deutsche Staatsangehörige (ohne Auslandsbezug)
- beglaubigte Ablichtung/Ausdruck aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde), erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts
- Personalausweis oder Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung, erhältlich beim Bürgerbüro Ihres Wohnsitzes (bei Hauptwohnsitz und Eheschließung in der Samtgemeinde nicht erforderlich)
Falls Sie gemeinsame Kinder haben zusätzlich
- Geburtsurkunden der Kinder (mit Vaterangabe)
Falls Sie bereits verheiratet waren zusätzlich
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung/Ausdruck aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk
oder ohne Auflösungsvermerk zusätzlich
- rechtskräftiges Scheidungsurteil oderSterbeurkunde des vorherigen Partners/Partnerin
Für alle anderen Fälle, insbesondere wenn ein Eheschließender oder Eheschließende eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, bitten wir Sie, sich vorher bei Ihrem Wohnsitzstandesamt über die erforderlichen Unterlagen beraten zu lassen.