Schöffen gesucht
Früher gab es Geschworene und Geschworenengerichte. Der „moderne“ Geschworene ist ein Schöffe.
Schöffinen und Schöffen sind ehrenamtlich Richtende und sorgen mit gesundem Menschenverstand und ausgeprägtem Gerechtigkeitssinn für eine lebensnahe Rechtsprechung – ohne juristische Kenntnisse. Sie sind die Stimme des Volkes in Strafverfahren bei den Schöffengerichten der Amtsgerichte und bei den Strafkammern der Landgerichte in der Hauptverhandlung.
Dies erfordert Kommunikationsfähigkeit und die Gabe, Menschen einschätzen zu können.
Gerade bei dem Aushandeln der Folgen einer Straftat haben die Schöffen die Aufgabe, die Vorstellungen der Bevölkerung von der Reaktion auf diese Taten einzubringen.
In der Hauptverhandlung haben Schöffen das Recht, Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige zu stellen. Sie entscheiden mit über Beweisanträge der Staatsanwaltschaft oder der Verteidigung, haben aber auch das Recht, selbst Anregungen zur weiteren Beweisaufnahme (Vernehmung von Zeugen, Einholung eines weiteren Gutachtens usw.) zu geben.
Schöffen sind den Richtern gleichgestellt und verfügen über das gleiche Stimmrecht über Schuld oder Unschuld des Angeklagten.
In Kürze wird der Rat der Samtgemeinde Wathlingen über Vorschläge zur Schöffenwahl der Jahre 2024 – 2028 beraten.
Wenn Sie Interesse an der Übernahme dieses verantwortungsvollen Ehrenamtes haben, können Sie sich für die Wahl zur Jugendschöffin/zum Jugendschöffen oder zur Erwachsenenschöffin/ zum Erwachsenenschöffen aufstellen lassen. Unter www.wathlingen.de finden Sie die Bewerbungsformulare sowie die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bewerbung.
Für Fragen steht Ihnen Frau Baacke (gerne per Mail: Lena.Baacke@wathlingen.de) oder telefonisch unter der Rufnummer 05144/49116 zur Verfügung.
Die Bewerbungen müssen zur fristgerechten Bearbeitung bis zum 08.03.2023 bei der Samtgemeinde Wathlingen eingegangen sein.
Ich danke allen Bürgern, die sich –nicht nur innerhalb der Schöffentätigkeit- ehrenamtlich betätigen. Sie stellen eine große Bereicherung für unsere Samtgemeinde dar.