Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
- Sie besitzen bis zum Einstellungstermin den Sekundarabschluss I bzw. eine gleichwertige oder höherwertige Schulbildung.
- Sie sind bereit, gegenüber Ratsuchenden und Antragstellern aufgeschlossen, flexibel und zuvorkommend aufzutreten.
- Sie wollen einen ganz persönlichen Beitrag zu einer bürgerorientierten und freundlichen Verwaltung leisten.
- Sie bringen Ausdauer, Fleiß und Energie mit, um sich effektiv in das komplexe Gefüge der Verwaltung einzuarbeiten und gesetzliche Bestimmungen gewissenhaft und systematisch anzuwenden.
- Sie haben gute Deutsch- und Mathematik-Kenntnisse, denken logisch und arbeiten konzentriert.