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Schiedsamt

Es gibt ein Gesetz in Nieder·sachsen.
Das Gesetz heißt: Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter.
Das Gesetz ist vom 1. Dezember 1989.
Seit dem 1. April 1990 gilt das Gesetz.

In dem Gesetz steht:
Die Gemeinden müssen Schiedsämter haben.
Ein Schiedsamt ist eine Stelle.
Die Stelle hilft bei Streit.

Die Menschen in einem Schiedsamt heißen: Schiedspersonen.
Die Schiedspersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
Der Rat von der Samtgemeinde Wathlingen wählt die Schiedspersonen.
Die Schiedspersonen arbeiten für 5 Jahre.

Der Direktor von dem Amts·gericht Celle muss die Wahl bestätigen.
Und der Direktor von dem Amts·gericht Celle muss die Arbeit von den Schiedspersonen kontrollieren.

Die Schiedspersonen müssen:
- über ihre Arbeit schweigen
- gerecht sein
- ehrenamtlich arbeiten.

Wann kann das Schiedsamt helfen?
Manchmal gibt es Streit zwischen Menschen.
Dann kann man vor Gericht gehen.
Aber manchmal muss man vorher zum Schiedsamt gehen.

Zum Beispiel:
Jemand hat eine Straf·tat gemacht.
Aber die Staats·anwaltschaft sagt:
Wir kümmern uns nicht um die Straf·tat.
Dann kann man eine Privatklage machen.

Eine Privatklage ist ein Verfahren vor Gericht.
Bei einer Privatklage muss man vorher zum Schiedsamt gehen.

Vielleicht findet das Schiedsamt keine Lösung für den Streit.
Dann bekommt man einen Brief von dem Schiedsamt.
Der Brief heißt: Sühnebescheinigung.

Mit der Sühnebescheinigung kann man dann vor Gericht gehen.

Vielleicht gibt es auch einen anderen Streit zwischen Menschen.
Zum Beispiel:
- Jemand hat etwas kaputt gemacht
- Jemand hat etwas gestohlen
- Jemand hat jemandem weh getan
- Jemand hat jemanden beleidigt
- Jemand hat jemanden bedroht
- Jemand hat jemanden belästigt
- Jemand hat jemanden verfolgt
- Jemand hat jemandem nachgestellt.

Dann kann man freiwillig zum Schiedsamt gehen.

Das Schiedsamt will den Streit zwischen den Menschen lösen.
Die Menschen sollen sich wieder gut verstehen.
Das Schiedsamt ist nicht für alle Streits zuständig.
Zum Beispiel:
- bei Streits in der Familie
- bei Streits um die Rechte von Personen.
Zum Beispiel:
- bei einer Scheidung
- bei einem Streit zwischen Eltern und Kindern
- bei einer Vormundschaft
- bei einer rechtlichen Betreuung
- bei einem Streit um einen Namen.

Sie haben einen Streit?
Und Sie wollen vor Gericht gehen?
Dann können Sie vorher zum Schiedsamt gehen.
Das Schiedsamt kann Ihnen helfen.
Vielleicht können Sie sich dann mit der anderen Person vertragen.
Das ist besser als vor Gericht zu gehen.

Es gibt Privatklage·delikte.
Das heißt:
Eine Person kann eine Klage machen.
Die Person kann die Klage privat machen.
Die Person braucht dafür keinen Anwalt.
Die Privatklage·delikte sind:

Beleidigung
Bedrohung
Haus·friedens·bruch
Körper·verletzung
Sach·beschädigung
Verletzung des Brief·geheimnisses

Es kann Streit über Bürger·rechte geben.

Andere Menschen im Haus oder die Vermieterin oder der Vermieter machen Probleme.
Zum Beispiel:
- Die Hecke ist zu hoch.
- Die Bäume sind zu nah an der Wohnung.
- Der Zaun ist zu nah an der Wohnung.
- Es riecht schlecht in der Wohnung.
- Es ist zu laut in der Wohnung.

Die Haus·ordnung wird nicht beachtet.

Es gibt Probleme mit einem Vertrag.

Es gibt Probleme mit einem Werk·vertrag.

Das Schiedsverfahren:

Sie wollen ein Schiedsverfahren machen?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
In dem Antrag müssen Sie schreiben:
- die Namen von den Parteien
- die Adressen von den Parteien
- vielleicht die Namen von Zeugen
- warum es Streit gibt.

Sie können den Antrag schreiben.
Oder Sie können den Antrag mündlich machen.
Das heißt:
Sie sagen den Antrag.

Das Schiedsamt macht dann einen Termin.
Der Termin ist meistens 2 bis 3 Wochen später.
Bei dem Termin müssen beide Parteien da sein.
Eine Partei kommt nicht?
Und die Partei hat keinen Grund dafür?
Dann muss die Partei bis zu 50 Euro bezahlen.

Die Verhandlung vor dem Schiedsamt ist mündlich.
Das heißt:
Die Parteien reden miteinander.
Und die Verhandlung ist nicht öffentlich.
Das heißt:
Andere Menschen dürfen nicht zuhören.

Die Schiedsperson hilft den Parteien bei der Verhandlung.
Die Schiedsperson will eine Lösung für den Streit finden.

Gibt es eine Lösung für den Streit?
Dann wird das aufgeschrieben.
Und alle Parteien unterschreiben das Schreiben.

Die Lösung ist dann ein rechtswirksamer Titel.
Das heißt:
Die Lösung gilt 30 Jahre lang.
Und man kann die Lösung durchsetzen.

Ein Schiedsverfahren dauert nicht lange.
Und ein Schiedsverfahren kostet wenig Geld.