Hochwasserschutz intern
Bisher haben die letzten Hochwässer (HW) in der Samtgemeinde (SGW) an Fuhse, Alter und Neuer Aue und Fuhsekanal "nur" sichtbare Schäden im Bereich landwirtschaftlicher Flächen bei den Hochwässern im Jahr 2003 (im Winter) und Jahr 2013 (im Sommer) verursacht. Siedlungsbereiche blieben bisher dank der Feuerwehreinsätze in Wathlingen und Nienhagen verschont.
Statistisch entspricht das
- FuhseHW von 2013 in der SGW einer Hochwasserwahrscheinlichkeit alle 18 Jahre (bei 2,25 m a. P. Wathlingen)
- FuhseHW von 2003 in der SGW einer Hochwasserwahrscheinlichkeit alle 50 Jahre (bei 2,24 m a. P. Wathlingen)
- AueHW von 2013 in der SGW einer Hochwasserwahrscheinlichkeit alle 7 Jahre (a. P. Aligse)
- Das Hochwasser des Jahres 2017 (HW2017) im Juli/August hatte an
der Fuhse a.P. Wathlingen eine Hochwasserwahrscheinlichkeit alle 1-2 Jahre (HQ1,5)
der Burgdorfer Aue a.P. Aligse ebenso eine Hochwasserwahrscheinlichkeit alle 1-2 Jahre (HQ1,5)
Bei dem gesetzlich festgestellten Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Fuhse und den vorläufig gesicherten ÜSGs an Adamsgraben, Alter und Neuer Aue samt Fuhsekanal sowie der Thöse gehen die Berechnungen von einer statistischen Hochwasserwahrscheinlichkeit alle 100 Jahre aus.
Zum Vergleichen:
- FuhseHW alle 100 Jahre (HQ100) wurde 2018 berechnet zu mehr als 2,50 m a. P. Wathlingen und
- FuhseHW alle 200 Jahre(HQextrem) wurde 2018 bisher berechnet mit 2,65 m a. P. Wathlingen.
In Zeiten des Klimawandels sind auch Extremhochwasserberechnungen interessant geworden. Für die besonderen Hochwasser-Gefahren- und Risikogebiete in Niedersachsen wurden/werden Berechnungen für eine Hochwasserwahrscheinlichkeit statistisch alle 200 Jahre vom NLWKN durchgeführt.
In der SGW gibt es diese Berechnungen (HQextrem) und die entsprechenden Karten nur für den Bereich der Fuhse. Die vorhandenen Karten für ein Hochwasser alle 20 Jahre (HQ20), 100 Jahre (HQ100) und 200 Jahre (HQextrem) werden Ihnen zur Einsichtnahme im Weiteren unter "Karten" angeboten.
Denn: Jede(r) möglicherweise von Hochwasserüberschwemmungen Betroffene(r) ist aufgerufen, sich zu informieren und seinen eigenen Beitrag zu leisten.
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Die Organisation der Maßnahmen zum HW-Schutz in der SGW haben die 3 Mitgliedsgemeinden im Jahr 2013 auf die Samtgemeinde Wathlingen per Hauptsatzungsänderung übertragen.
Aktuell:
- Am 07.11.2018 hat der NLWKN das Neuberechnungsergebnis der Fuhse in Form einer vorläufigen Sicherung für das ÜSG der Fuhse im Nds. Mbl.36/2018, Seite 1103, bekanntgemacht. Entsprechend ist auch die HW-Schutzorganisation in der SGW daraufhin auszulegen und mit allen Beteiligten abzustimmen.
- Für das im Jahre 2009 begonnene Verfahren für die Ausweisung des ÜSG der Thöse wurde am 15.11.2017 im Nds MBl 44/2017 Seite 1472 die vorläufige Sicherung des ÜSG Thöse erstmalig bekanntgemacht.