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Was sollten Sie wissen?

Die Gemeindekasse ist Vollstreckungsbehörde und zuständig für die Zwangsvollstreckung kommunaler Forderungen, Pfändungen fortlaufender Bezüge sowie Pfändungen von Forderungen des Schuldners/der Schuldnerin aus Bankgeschäftsverbindungen.

 Die Gemeindekasse leistet Amtshilfe für den Einzug von Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

 Sie ist zuständig für die Anmeldung von Forderungen nach der Insolvenzordnung im Regelinsolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren.