Was sollten Sie wissen?
Die Gemeindekasse ist Vollstreckungsbehörde und zuständig für die Zwangsvollstreckung kommunaler Forderungen, Pfändungen fortlaufender Bezüge sowie Pfändungen von Forderungen des Schuldners/der Schuldnerin aus Bankgeschäftsverbindungen.
Die Gemeindekasse leistet Amtshilfe für den Einzug von Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
Sie ist zuständig für die Anmeldung von Forderungen nach der Insolvenzordnung im Regelinsolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren.