Informationen
Der Betreiber einer Abwasserreinigungsanlage entrichtet gemäß Abgabengesetz eine jährliche Abgabe an die untere Wasserbehörde, Landkreis Celle.
Die Abgabenhöhe richtet sich nach dem Reinigungsgrad bzw. Restverschmutzung des eingeleiteten gereinigten Abwassers.