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An wen muss ich mich wenden

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Haltender eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Jeder Hundehaltende ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt werden und auf Verlangen vorgezeigt werden.