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Welche Fristen muss ich beachten

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, wenn:

- der Hund älter als 3 oder 4 Monate ist,

- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,

- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 oder 3 Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.