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Heckenschnitt

Das Grün der Hecken und Sträucher sprießt und sprießt momentan – leider häufig auch über die Grenzen des eigenen Grundstücks hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum.

Oftmals werden dann Gehwege und Straßen eingeengt und können sogar nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden.

Das ist besonders gefährlich, wenn Fußgänger*innen – insbesondere ältere Menschen und Kinder –dazu gezwungen werden, auf die Straße auszuweichen.

Auch die Einstrahlung der Straßenlaternen auf Gehwege und Straßen wird durch wucherndes Grün reduziert.

An Straßeneinmündungen und –kreuzungen sind gewisse Vorgaben zu berücksichtigen. Bitte achten Sie darauf, dass die Höhe der Bepflanzung 80 cm nicht überschreitet. Die Schenkellängen der Sichtfelder betragen jeweils 10m entlang der Straßengrenzen. Sofern für Sichtdreiecke in besonderen Vorschriften (z.B. Bebauungspläne) oder durch die Baugenehmigungsbehörde bzw. Straßenbaubehörde im Einzelfall andere Maße festgesetzt sind oder werden, gelten diese Maße.

Meine Bitte an Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger: schauen Sie sich Ihre Hecken, Sträucher und Bäume an und schneiden diese im Bedarfsfall zurück. Mieter*innen sollten sich mit ihrer oder ihrem Vermieter*in in Verbindung setzen.

Schonende Form- und Pflegeschnitte werden am günstigsten Ende Juni erledigt, denn in dieser Zeit setzen Hecken zum zweiten Jahrestrieb an.

14.05.2021