Inhalt

Digitale Lichtbilder in Ausweisdokumenten

Ab dem 01.08.2025 können aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert werden.

Wie ich an dieser Stelle schon am 5. April informierte, sind zum 01.05.2025 im Bereich Pass- und Ausweiswesen bundesweit einige Änderungen in Kraft getreten.

Eine wesentliche Änderung ergab sich bei der Beantragung hinsichtlich der Verwendung von Lichtbildern: Seit dem 01.05.2025 sind nur noch digitale Lichtbilder im Rahmen der Antragstellung hoheitlicher Ausweisdokumente zu verarbeiten.

Für eine Übergangszeit konnten in Ausnahmefällen noch ausgedruckte Lichtbilder vorgelegt werden.

Diese Ausnahmeregelung endet nun und ab dem 01.08.2025 können aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert werden.

Ausgedruckte Lichtbilder werden durch die Mitarbeiterinnen der Bürgerbüros ab dem 01.08.2025 nicht mehr angenommen.

Die digitalen Lichtbilder können Sie im Rahmen der Antragstellung direkt im Bürgerbüro medienbruchfrei anfertigen lassen. Dieses trägt zu einer Vereinfachung des Antragsprozesses bei.

Dieser Service - die Erfassung des Lichtbildes vor Ort in der Behörde - kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr bundesweit 6,00 Euro.

Eine Herausgabe der Fotos für eine weitere Verwendung ist leider nicht möglich.

Sie können auch weiterhin biometrische Lichtbilder bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. Die Lichtbilder werden durch die Fotodienstleister künftig digital an die Behörde übertragen.

Bei der Erstellung von Lichtbildern in den Bürgerbüros hat sich bei kleinen Kindern in den ersten Monaten herausgestellt, dass die Aufnahmen vor Ort nicht immer ein akzeptables Ergebnis ergeben haben. Es könnte sich daher empfehlen die Fotos für Ihre kleinen Kinder bei einem Fotodienstleister anfertigen zu lassen.

Das für die Aufnahme der Lichtbilder eingesetzte System der Bundesdruckerei (PointID) wird natürlich fortlaufend optimiert.

Ihre Samtgemeindebürgermeisterin Claudia Sommer

01.08.2025