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Geplanter Straßenausbau im Baugebiet »Bei dem Schafstalle« in Wathlingen - Informationen zum Verfahren und zur Zeitplanung

Die Samtgemeinde Wathlingen möchte die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte zum geplanten Straßenausbau im Baugebiet „Bei dem Schafstalle“ in der Gemeinde Wathlingen transparent informieren. 

Ziel der Maßnahme ist es, eine leistungsfähige und zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur zu schaffen, die sowohl den verkehrlichen Anforderungen als auch der städtebaulichen Entwicklung in der Gemeinde Wathlingen gerecht wird.

Dabei ist es der Samtgemeinde wichtig, die Aufgabenverteilung im Verfahren nachvollziehbar darzustellen. Die Gemeinde Wathlingen als sogenannte Mitgliedsgemeinde ist für grundlegende Beschlüsse – insbesondere die Durchführung einer Bürgerversammlung und den erforderlichen Ausbaubeschluss – zuständig. Die Samtgemeindeverwaltung unterstützt fachlich die Bürgerversammlung der Gemeinde Wathlingen und übernimmt im Anschluss die fachliche Ausarbeitung und Umsetzung der Maßnahme.

Verfahrensschritte im Überblick

1. Bürgerversammlung zur Information und Beteiligung

Ein zentraler Schritt im Ablauf ist die Einberufung einer Bürgerversammlung durch den Bürgermeister der Gemeinde Wathlingen, mit Unterstützung durch die Samtgemeinde Wathlingen. In dieser Veranstaltung sollen Anwohnerinnen und Anwohner über die geplanten Straßenbaumaßnahmen informiert werden. Die Versammlung dient gleichzeitig der Einbindung von Anregungen, mehrheitlichen Wünschen, Fragen und Hinweisen der Bürgerinnen und Bürger.

Die Samtgemeindeverwaltung hatte bereits im November 2023 eine solche Bürgerversammlung angeregt und mit Blick auf eine zügige Projektumsetzung geplant. Diese Initiative scheiterte jedoch an der fehlenden Zustimmung seitens der Gemeinde Wathlingen, in deren Zuständigkeit die Durchführung liegt. Damit konnte auch der ursprünglich anvisierte Start der Ausschreibung Anfang 2024 nicht umgesetzt werden.

Sobald die Bürgerversammlung nun durchgeführt sein wird, steht die Samtgemeindeverwaltung gemeinsam mit dem Planungsbüro bereit, mit der fachlichen Planung und Durchführung der weiteren Schritte zu beginnen.

2. Ausbaubeschluss durch den Gemeinderat

Die im Rahmen der Bürgerversammlung gesammelten Erkenntnisse fließen in die konkrete Ausbauplanung ein. Auf dieser Grundlage trifft der Rat der Gemeinde Wathlingen als politisches Gremium den erforderlichen Ausbaubeschluss. Dieser stellt die rechtliche Voraussetzung für das weitere Verfahren dar.

Die Samtgemeinde kann die Umsetzung des Ausbaus erst nach diesem Beschluss beginnen.

3. Öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen

Nach Vorliegen des Ausbaubeschlusses bereitet das Bauamt der Samtgemeinde Wathlingen die Ausschreibung der Bauleistungen gemäß den Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts vor. Ziel ist es, ein qualifiziertes Bauunternehmen für die Durchführung zu gewinnen.

4. Vergabe an ein geeignetes Bauunternehmen

Anschließend erfolgt eine fachliche und wirtschaftliche Bewertung der eingegangenen Angebote. Und die Einholung der Genehmigung der geplanten Vergabe durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreis Celle. Die Vergabe erfolgt transparent und nachvollziehbar an den geeignetsten und wirtschaftlichsten Anbieter.

5. Bauausführung vor Ort

Nach der Vergabe beginnt die Umsetzung der Baumaßnahme. Die Samtgemeinde wird frühzeitig über den Baubeginn, Bauphasen sowie mögliche Einschränkungen für Anwohnerinnen und Anwohner informieren.

6. Fertigstellung und Abnahme

Nach Abschluss der Bauarbeiten folgt die Abnahme der Maßnahme. Im Anschluss wird die fertiggestellte Straße offiziell für den Verkehr freigegeben.

Zeitplan der Maßnahme

Die geplanten Schritte für den Endausbau im Baugebiet „Bei dem Schafstalle“ sind derzeit wie folgt vorgesehen:

  1. Mai / Juni 2025:
    Vergabe der Planungsleistungen an ein externes Ingenieurbüro. Die Ausschreibung ist aktuell im Gange.
  2. Sommer bis Winter 2025:
    Nach der Vergabe startet die konkrete Ausbauplanung durch das Ingenieurbüro, begleitet durch die Samtgemeindeverwaltung. Parallel wird die Ausschreibung der Bauleistungen vorbereitet.
  3. Herbst / Winter 2025:
    Durchführung der Bürgerversammlung durch die Gemeinde Wathlingen. Hier wird die Planung vorgestellt und Anregungen der Anwohner*innen aufgenommen.
  4. Herbst / Winter 2025:
    Nach der Bürgerversammlung soll zeitnah der Ausbaubeschluss im Gemeinderat Wathlingen gefasst werden.
  5. Winter 2025:
    Öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen durch die Samtgemeinde. Aufgrund der gesetzlichen Vergabevorgaben ist mit einer Ausschreibungsdauer von mindestens zwei Monaten zu rechnen.
  6. Frühjahr 2026:
    Vergabe der Bauleistungen und Beginn der Bauarbeiten. Voraussetzung ist ein erfolgreiches Ausschreibungsverfahren.
  7. Herbst 2026:
    Geplante Fertigstellung und Abnahme der Baumaßnahme. Die Straße wird für den Verkehr freigegeben.

Fazit und Ausblick

Die Samtgemeinde Wathlingen steht bereit, die Straßenbaumaßnahme zügig und professionell umzusetzen – sobald die notwendigen kommunalpolitischen Entscheidungen auf Gemeindeebene getroffen sind.

Bereits im Jahr 2024 hätte das Verfahren deutlich weiter sein können, wenn die von der Samtgemeindeverwaltung vorgeschlagene Bürgerversammlung – als Grundlage für die nächsten Schritte – damals durch die Gemeinde Wathlingen durchgeführt worden wäre.

Um die Straßenverhältnisse bis zum Beginn der Baumaßnahme möglichst verträglich zu gestalten, wird der Bauhof der Samtgemeinde in der Zwischenzeit kleine Ausbesserungsarbeiten an der bestehenden Baustraße vornehmen.

Die Samtgemeinde bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Geduld, ihre Mitwirkung und ihr Verständnis während der Planungs- und Bauphase. Über alle weiteren Entwicklungen wird fortlaufend informiert – transparent, offen und im Sinne einer bürgernahen Verwaltung.

29.05.2025