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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wathlingen

Mit dem Tage der Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung im Amtsblatt

 für den Landkreis Celle am 01. April 2025

wurde der Bebauungsplan Nr. 35 „Triftweg Südost“ rechtsverbindlich.

Der Rat der Gemeinde Wathlingen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17.03.2025 den Bebauungsplan Nr. 35 "Triftweg Südost" gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I, S 394) geändert worden ist, als Satzung und die dazugehörige Begründung beschlossen.

15.04.2025