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Was ist ein Gewässer 3. Ordnung ?

In Niedersachsen sind ein Großteil der vorhandenen Wasserläufe in die 3. Ordnung eingestuft und haben nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) weder erhebliche Bedeutung für die Wasserwirtschaft (1. Ordnung) noch überörtliche Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungsverbandes (2. Ordnung).