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Schutz der erwachenden Natur

Die Tage werden langsam wieder länger – auch wenn uns derzeit oft Wolken begleiten und Nebel die Landschaft in graue Watte hüllt.

Seit Anfang Februar kehren die ersten Zugvögel zurück. Stare und die ersten Kraniche geben sich ein Stelldichein auf abgeernteten und noch nicht bestellten Äckern.

Ende Februar bis Anfang März beginnt dann bei manchen Tieren die Aufzucht der Jungtiere. Erste Nestbautätigkeit ist bei den Vögeln zu beobachten.

Zum Schutz von Flora und Fauna ist es aus diesem Grund wichtig, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, Sträucher und Bäume in der freien Landschaft nicht zurückgeschnitten, gefällt oder gerodet werden. Waldwirtschaftliche Belange, Kurzumtriebsplantagen und Verkehrssicherung bilden eine Ausnahme.

Bäume mit Bruthöhlen sind bereits ab dem 1. Februar unter Schutz gestellt.

Ich möchte alle Gartenbesitzenden darum bitten, ab Anfang März auf den Schnitt von Hecken zu verzichten oder auf ein Minimum zu reduzieren. Fehlen die Zweige in Hecken und Sträuchern ist kein geschützter Nestbau und Bruttätigkeit möglich. Hat schon Nestbautätigkeit stattgefunden wird das Nest aufgrund der Störung durch den eifrigen Gärtner verlassen. Igel finden keine Unterschlupfmöglichkeit um ihre Jungen großzuziehen. Vögel und auch Igel sind nützliche Helfer im Garten.  Sie tragen dazu bei, Ungeziefer im Garten zu vernichten.

Das ist nicht nur gut für den Anwendenden, sondern auch für das kleinklimatische Ökosystem im Garten und die Umwelt.

Deshalb bitte ich Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Bäume und Hecken auf Ihrem Grundstück auf diese Punkte hin zu überprüfen. Muss wirklich geschnitten werden? Oder hat es Zeit bis zum 1. Oktober, wenn die Bruttätigkeit abgeschlossen ist?

Mit den ersten frühlingshaften Temperaturen beginnen auch die Wanderungen von Amphibien. Kröten, Frösche, Salamander und Lurche brechen zu ihren Laichgewässern auf, um dort ihre Eier abzulegen.

Diese Wanderungen setzen meist ab Temperaturen von 5 bis 6°C und bei feuchtem Wetter ein. Dabei müssen die Tiere oft Straßen überqueren, was für viele von ihnen jedes Jahr eine tödliche Gefahr darstellt.

Bei Einsetzen der Wanderung werden die Straßen „Zum Bröhn“ und „Birkenweg“ für den Fahrzeugverkehr zeitweise gesperrt, da es in den dortigen Hecken und Waldbereichen eine größere Anzahl von Amphibien gibt. Wir werden kurz vor der Sperrung dazu informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Ihre Samtgemeindebürgermeisterin Claudia Sommer

14.02.2025